Beschluss: ungeändert beschlossen

Am 13. Oktober 2021 fasste der Stadtrat der Stadt Aschersleben den Beschluss über den Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Stadtwerke Aschersleben GmbH (Vorlage VII/0325/21). Verbunden hiermit erfolgt am 18. November 2021 eine kassenwirksame Ausschüttung eines Teils des Jahresüberschusses an die Stadt Aschersleben als Gesellschafterin in Höhe von ca. 1,73 Mio. Euro. Die Ausschüttung liegt somit rund 380 Tsd. Euro über dem Planansatz des Haushaltsplanes der Stadt Aschersleben.

 

Der Mehrertrag in Höhe von 380 Tsd. Euro sollte, den Vorstellungen des Stadtrates entsprechend, der Stadt Aschersleben sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen. Mit der Beschlussfassung zur Vorlage VII/0373/21 legte der Stadtrat der Stadt Aschersleben in seiner Sitzung am 01.12.2021 daher die Verteilung der Gelder auf bestimmte Maßnahmen fest und erteilte der Verwaltung den Auftrag zur Umsetzung dieser Maßnahmen im Jahr 2022.

 

In den letzten Monaten haben sich die Verwaltung und die für einzelne Maßnahmen zuständigen städtischen Unternehmen intensiv mit der Angebotseinholung und möglichen Mittelverwendung beschäftigt. Dabei wurde deutlich, dass einige Kostenansätze den Umfang der geplanten Maßnahmen übersteigen und andere Maßnahmen in der beschlossenen Form nicht umsetzbar sind.

 

Nach bereits erfolgten Vorinformationen in den zuständigen Ausschüssen schlägt die Verwaltung mit der hier vorgelegten Beschlussvorlage (VII/0445/22) eine Konkretisierung bzw. Anpassung einzelner Maßnahmen aus der damaligen Liste vor und bittet den Stadtrat um Zustimmung zum weiteren Vorgehen gemäß der Ausführungen in Anlage 1.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Mehrerträge in Höhe von 380 Tsd. Euro aus der Gewinnausschüttung der Stadtwerke Aschersleben GmbH werden in Ergänzung zur Beschlussvorlage VII/0373/21 für die in der Anlage 1 ausführlich dargestellten Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Mehrerträge in Höhe von 380 Tsd. Euro aus der Gewinnausschüttung der Stadtwerke Aschersleben GmbH werden in Ergänzung zur Beschlussvorlage VII/0373/21 für die in der Anlage 1 ausführlich dargestellten Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 367/22