Am
13. Oktober 2021 fasste der Stadtrat der Stadt Aschersleben den Beschluss über
den Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Stadtwerke Aschersleben GmbH (Vorlage
VII/0325/21). Verbunden hiermit erfolgt am 18. November 2021 eine
kassenwirksame Ausschüttung eines Teils des Jahresüberschusses an die Stadt
Aschersleben als Gesellschafterin in Höhe von ca. 1,73 Mio. Euro. Die
Ausschüttung liegt somit rund 380 Tsd. Euro über dem Planansatz des
Haushaltsplanes der Stadt Aschersleben.
Der
Mehrertrag in Höhe von 380 Tsd. Euro sollte, den Vorstellungen des Stadtrates
entsprechend, der Stadt Aschersleben sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern zu
Gute kommen. Mit der Beschlussfassung zur Vorlage VII/0373/21 legte der
Stadtrat der Stadt Aschersleben in seiner Sitzung am 01.12.2021 daher die
Verteilung der Gelder auf bestimmte Maßnahmen fest und erteilte der Verwaltung
den Auftrag zur Umsetzung dieser Maßnahmen im Jahr 2022.
In
den letzten Monaten haben sich die Verwaltung und die für einzelne Maßnahmen
zuständigen städtischen Unternehmen intensiv mit der Angebotseinholung und
möglichen Mittelverwendung beschäftigt. Dabei wurde deutlich, dass einige
Kostenansätze den Umfang der geplanten Maßnahmen übersteigen und andere
Maßnahmen in der beschlossenen Form nicht umsetzbar sind.
Nach
bereits erfolgten Vorinformationen in den zuständigen Ausschüssen schlägt die
Verwaltung mit der hier vorgelegten Beschlussvorlage (VII/0445/22) eine
Konkretisierung bzw. Anpassung einzelner Maßnahmen aus der damaligen Liste vor
und bittet den Stadtrat um Zustimmung zum weiteren Vorgehen gemäß der
Ausführungen in Anlage 1.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 – Darstellung der
einzelnen Maßnahmen zur Verwendung der Gewinnausschüttung
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
Die
Mehrerträge in Höhe von 380 Tsd. Euro aus der Gewinnausschüttung der Stadtwerke
Aschersleben GmbH werden in Ergänzung zur Beschlussvorlage VII/0373/21 für die
in der Anlage 1 ausführlich dargestellten Maßnahmen zur Verfügung
gestellt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
1.1.1.22.5315000 |
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Buchungsstelle |
3.6.6.10.5221000 |
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Buchungsstelle |
5.7.3.12/1083.7851088 |
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Buchungsstelle |
5.5.1.10/7600.7831000 |
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Buchungsstelle |
5.7.3.13/7200.7831000 |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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