Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Betriebsführung mehrerer Einrichtungen der Stadt ist mit Verträgen in die Verantwortung von Vereinen übertragen worden. Dem Vorzug für die Vereine, die jeweilige Einrichtung ihrem satzungsgemäßen Zweck entsprechend und auch relativ frei nutzen zu können, steht der Vorteil für die Stadt gegenüber, dass die Einrichtungen überhaupt und darüber hinaus zu verhältnismäßig günstigen Kosten weiter betrieben werden. Die dementsprechenden Verträge sind teilweise schon vor Jahren abgeschlossen worden.

 

Auf Grundlage dieser Verträge zahlt die Stadt den Vereinen einen Anteil an den Betriebskosten. In keinem Fall sind die laufenden Verträge hinsichtlich der Höhe der Zahlungen angepasst  worden. Deshalb und weil insbesondere bei den Betriebskosten erhebliche Preissteigerungen zu erwarten sind, macht sich eine Angleichung erforderlich. So sollen die Vereine in die Lage versetzt werden, die Einrichtungen überhaupt weiter betreiben zu können. Die angekündigten Preiserhöhungen der Energieversorger rechtfertigen eine Erhöhung um 50% der derzeit vereinbarten Betriebskosten.  

 

Zudem enthalten die aktuellen vertraglichen Regelungen keine Anpassung der Betriebskosten an die Preisentwicklungen. Insofern sollen die Vereinbarungen so geändert werden, dass der Bezug zur Inflationsrate hergestellt wird. Diese wird jährlich durch das statistische Bundesamt festgestellt.

 

Auch die Stadt profitiert von der Betriebsführung durch die Vereine. Eigenleistungen, Förderungen durch Dritte und sorgsamer Umgang mit den übertragenen Anlagen haben bis jetzt dazu geführt, dass die Kosten für die Stadt gering geblieben sind. Dies soll für eine möglichst lange Zeit so bleiben. Aus diesem Grund sind die Verträge, soweit erforderlich, auf eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren anzupassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Betriebskostenzahlungen in den Verträgen werden zum 01. Juli 2022 um 50% der bislang vereinbarten Kosten erhöht.

 

2.      In die Verträge ist eine Preisgleitklausel, die sich an der Inflationsrate orientiert, aufzunehmen.

 


Beschluss:

 

1.     Die Betriebskostenzahlungen in den Verträgen werden zum 01. Juli 2022 um 50% der bislang vereinbarten Kosten erhöht.

 

2.     In die Verträge ist eine Preisgleitklausel, die sich an der Inflationsrate orientiert, aufzunehmen.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 365/22