Sitzung: 22.03.2022 Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0403/22
Bereits vor einiger Zeit entstand die Idee, für die Schülerinnen und
Schüler der Grundschule Luisenschule (in Trägerschaft der Stadt) und der Sekundarschule
Burgschule (in Trägerschaft des Landkreises) eine gemeinsame Turnhalle zu
errichten, die möglichst nah an beiden Schulstandorten liegt. Bisher findet der
Schulsport für beide Schulen in weiter entfernteren Turnhallen statt.
Daraufhin prüften sowohl Stadt- als auch Landkreisverwaltung die
Möglichkeit der Fördermittelbeantragung für dieses gemeinsame Projekt aus
speziellen Programmen für die Sportstättenförderung. Aufgrund der damals
bestehenden Förderbedingungen entschied man sich am Ende doch für eine
getrennte Antragstellung. Dies lag vorrangig an der festgelegten Obergrenze der
Zuschusshöhe, unabhängig von der Größe der Turnhalle oder den tatsächlichen Baukosten.
Die Stadt initiierte ein sog. VgV-Verfahren, um für das Quartier „Hof
Juckenack“, begrenzt durch die Straßen Hinter der Salpeterhütte, Karlstraße,
Luisenpromenade und Vor dem Steintor eine Neuordnungs- und Umnutzungsidee zu
entwickeln. Teil der Aufgabenstellung war auch eine Turnhalle für die Schülerinnen
und Schüler der Luisenschule.
Der Salzlandkreis beantragte in der Zwischenzeit für einen Ersatzneubau
auf dem Grundstück der Burgschule Fördermittel, erhielt jedoch einen
Ablehnungsbescheid.
Aufgrund dieses Ablehnungsbescheides und der aktuellen Entwicklung der
Baukosten wurde die Ursprungsidee eines gemeinsamen Turnhallenbaus noch einmal
aufgegriffen. In den letzten Wochen fanden hierzu intensive Gespräche statt. Im
Ergebnis verständigte man sich auf eine gemeinsame Finanzierung und die
Beantragung von Mitteln aus der Städtebauförderung auf Basis des beiliegenden
Projektdurchführungsvertrages.
Aufgrund der Beantragungsfrist hatte die Stadt Aschersleben vorsorglich
zum 30.11.2021 bereits einen Fördermittelantrag für die Maßnahme eingereicht,
um im Falle der Zustimmung zum Projekt durch die politischen Gremien nicht ein
weiteres Jahr zu verlieren. Für den Fall, dass es keine Zustimmung geben
sollte, kann der Fördermittelantrag jederzeit zurückgezogen werden oder eine
Umwidmung der Mittel auf ein anderes Projekt beantragt werden.
Gegenstand der vorliegenden Beschlussvorlage ist der in Anlage 1
beigefügte Entwurf zum Projektdurchführungsvertrag.
Die ebenfalls beigefügte Projektstudie für den Neubau wird in enger
Abstimmung zwischen Stadt und Salzlandkreis zu einem Entwurf weiterentwickelt.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Stadtrat beschließt den Abschluss eines gemeinsamen
Projektdurchführungsvertrages mit dem Salzlandkreis für einen Ersatzneubau der Turnhalle
Burgschule auf dem Grundstück Gemarkung Aschersleben, Flur 51, Flurstück 20
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,
den Vertrag zu unterzeichnen, alle weiteren für die Umsetzung notwendigen
Schritte in die Wege zu leiten, Erklärungen abzugeben und Anträge zu stellen.