Beschlussvorschlag:
Die
Stadt Aschersleben setzt sich gegenüber den zuständigen Stellen für eine
Erweiterung des Naturparks Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land) um das Gebiet
des Einetals und seines Umlandes zwischen den Orten Welbsleben (Stadt Arnstein),
Westdorf (Stadt Ascherleben) und der Kernstadt Aschersleben ein.
Begründung:
Bereits mit Beschluss des Stadtrates Nr. 75/12 vom
24.10.2012 sollte sich die Stadt Aschersleben „nach Abschluss des
Anhörungsverfahrens zur Ausweisung des Naturparks Harz/Sachsen-Anhalt
(Mansfelder Land) durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des
Landes Sachsen-Anhalt für eine Erweiterung der Naturparkfläche um das Einetal
von Welbsleben bis Aschersleben einsetzen.“ Welche Aktivitäten zur
Umsetzung dieses Beschlusses durch die Stadtverwaltung seinerzeit vorgenommen
worden sind, ist den Antragstellern nicht bekannt. Jedoch ist auf Grund der
nachfolgenden Argumente festzustellen, dass eine solche Naturparkerweiterung
für die Stadt Aschersleben räumlich und inhaltlich immer noch eine große Chance
zur Aufwertung des landschaftlich wertvollen Einetals zwischen Welbsleben und
der Kernstadt Aschersleben insbesondere hinsichtlich der Naherholungspotenziale
darstellt und durch die direkte Einbindung in den Naturpark Harz als
Tourismusregion Nr. 1 in Sachsen-Anhalt dieser Raum einen regional bis
überregional wahrnehmbaren Imagegewinn erzielen kann.
1. Einetal im
Nordöstlichen Harzvorland - sinnvolle Ergänzung des Naturparks Harz[1]
(NP Harz)
Der Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Karte siehe
Anlage 1) ist in 3 Zonen aufgeteilt (Zone 1 – Naturschutzzone, Zone II –
Landschaftsschutz- und Erholungszone) und Zone III – Puffer- und
Entwicklungszone). Gemäß NP-Verordnung hat der NP Harz besondere Bedeutung für
Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung und Fremdenverkehr und dient der
Bewahrung und Förderung der Eigenart und Schönheit der Harzlandschaft und ihrer
Vorländer. Zu den weiteren Entwicklungszielen gehören u.a. die
schutzzonenspezifische Erschließung der Bereiche für naturverträgliche(n)
Erholung und Fremdenverkehr sowie die Ausweisung und Entwicklung eines
abgestimmten Wegenetzes zur Besucherlenkung zum Schutz von Natur und
Landschaft.
Die Eine, mit der Quelle bei Harzgerode und der
Mündung in die Wipper bei Aschersleben, durchfließt im oberen und mittleren
Lauf das Harzgebirge und prägt damit als Einetal landschaftlich schon größere
Teile des nordöstlichen NP Harz. Lediglich der untere Abschnitt des Einetals im
nordöstlichen Harzvorland gehört noch nicht dazu, obwohl landschaftlich und
naturräumlich die Potenziale dafür vorhanden sind. Da bisher im Raum
Quenstedt-Welbsleben-Ermsleben am NP-Rand die Zone III (Puffer- und
Entwicklungszone[2])
fehlt; kann hier durch die Einbeziehung des Einetals bis Aschersleben die
Zonierung des NP‘s Harz komplettiert werden.
2. Umsetzung der
interkommunalen Vereinbarung
Gemäß der interkommunalen Vereinbarung zwischen den
Städten Aschersleben, Seeland, Falkenstein (Harz) und Arnstein aus 2016 haben
die „Vertragspartner eine besondere Beziehung zur Tourismusregion Harz“.
Die Kooperationspartner wollen auf Grundlage einer gemeinsamen
Marketingstrategie u.a. die touristische Infrastruktur, insbesondere die der
Rad- und Wanderwege ausbauen (incl. der Beschilderung). Da bereits 2 der 4
Kooperationspartner Anteile am NP Harz haben und der Erhalt und Ausbau der
Erholungswegeinfrastruktur im Naturpark mit zu den Kernaufgaben des
Regionalverbandes Harz gehört, würde die NP-Erweiterung die Umsetzung des o.g.
Kooperationsziels unterstützen.
3. Trägerschaft
des Naturpark Harz
Träger des Naturparks Harz ist der Regionalverband
Harz mit Sitz in Quedlinburg (siehe auch www.harzregion.de).
Die Aschersleber Kulturanstalt ist bereits Fördermitglied des
Regionalverbandes, der zugleich auch Träger des Geoparks Harz ist (Teil des
Geoparks Harz – Braunschweiger Land – Ostfalen). Der Raum Aschersleben-Seeland
gehört zwar bereits zum Geopark Harz, nicht jedoch zum Naturpark Harz. Durch
die Naturparkerweiterung könnte die Stadt Aschersleben ordentliches Mitglied
des Regionalverbandes werden und dadurch seinen Einfluss auf dessen Tätigkeit
verstärken.
4. Entwicklungschancen aus Aschersleber Sicht
Der Ausbau und die Unterhaltung der touristischen
und -Naherholungsinfrastruktur im Einetal und auf dem Burgberg könnte als
Bestandteil des Naturparks Harz über eine bessere Aquirierung von Fördermitteln
und fachlichen Unterstützung des Regionalverbandes zukunftssicherer gestaltet
werden.
Durch die direkte Verknüpfung der Ascherslebener
Parks und Gärten (Burgberg, Zoo Laga-Gelände) mit dem Naturpark Harz gemäß
Erweiterungsvorschlag (siehe Anlage 2) können auch diese, für die Naherholung
bedeutenden städtischen Bereiche durch verbesserte Marketingmöglichkeiten noch
stärker vom Harztourismus profitieren (immerhin in der Reiseregion
Harz-Harzvorland 40 % aller jährlichen Übernachtungen in Sachsen-Anhalt).
Die bisher kaum gegebene regionale und
überregionale Wahrnehmung der landschaftlichen und naturschutzfachlichen
Qualitäten des Einetals in der Öffentlichkeit, in der Kreis- und Landespolitik
und bei Fachplanungen (z.B. im Falle umliegender Windenergieplanungen) würde
verbessert werden.
5.
Entwicklungschancen aus Westdorfer Sicht:
Lt. Integriertem städtischen Entwicklungskonzept
der Stadt Aschersleben stellt Westdorf ein ergänzender Wohnstandort zur
Kernstadt Aschersleben dar (unter Berücksichtigung der Einbeziehung in das
Mittelzentrum gemäß REPMagdeburg), welcher zudem Potenziale für die Naherholung
auf Grund der Lage im attraktiven Einetal besitzt. Der darauf aufbauende
Vorschlag des Ortschaftsrates, das Einetal mit der Ortslage Westdorf in den
Naturpark Harz einzubeziehen, wurde bereits im ISEK festgehalten.
Durch die Einbeziehung des Ortsteils Westdorf in
den Naturpark wird die unmittelbare Nähe zum Harz verdeutlicht, was wiederum
aus regionaler Perspektive für potenzielle Zuzügler in den Raum Ascherleben die
Attraktivität Westdorfs als Wohnstandort verstärken kann.
Die Verbesserung der Rad- und Wanderwegesituation
sowohl zur Kernstadt Aschersleben als auch In Richtung Welbsleben bzw. Harz war
immer schon Wunsch der Westdorfer (siehe z.B. Gemeindegebietsänderungsvertrag).
Durch die Naturparkerweiterung ist eine nachhaltigere Umsetzung dieses Wunsches
eher wahrscheinlich.
Zuständige
Stellen:
Die zuständigen Stellen, an die sich die Stadt
Ascherleben zur Umsetzung des Beschlussvorschlages insbesondere wenden muss,
ist zunächst die Stadt Arnstein, da der Erweiterungsvorschlag auch die
Gemarkung Welbsleben betrifft (Vorschlag einer Abstimmung im Rahmen der o.g.
interkommunalen Vereinbarung). Danach wäre der Regionalverband Harz als Träger
des Naturparks Harz und das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt
(Naturparkerweiterung erfordert Änderung der Naturparkverordnung) vom Wunsch
der Stadt Aschersleben, den Naturpark Harz mindestens um das Einetal von
Welbsleben bis zur Kernstadt zu erweitern, zu überzeugen.
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Anlage 1 – Karte der Naturparkes
Harz/Sachsen-Anhalt 2012; formal aufgeteilt in den Naturpark
Harz/Sachsen-Anhalt und Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land)
Anlage 2 – erster Flächenvorschlag für
Naturparkerweiterung im Bereich des Einetals (hellbraun, violett schraffiert
Naturpark, grün schraffiert Landschaftsschutzgebiet innerhalb des
Naturparks
[1] Formal bestehen im sachsen-anhaltinischen Harz 2 Naturparke, einmal der große Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt vom Nord- bis Südharz und der deutlich kleinere, später (2012) ausgewiesene Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land)
[2] In Zone III sind keine
zusätzlichen erheblichen naturschutzrechtliche, städtebauliche oder
ackerbauliche Restriktionen zu erwarten (siehe z.B. auch Ortslagen Quedlinburg,
Blankenburg und Wernigerode, die ganz oder teilweise sich in der Zone III des
NP Harz befinden).