Die Stadt Aschersleben ist 100%-ige Gesellschafterin der OptimAL GmbH.
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften hat die
Gesellschafterin den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des
Jahresergebnisses zu entscheiden.
Weiterhin haben der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung bei
ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die
Gesellschafterin.
Geprüft wurde
der Jahresabschluss zum 31.12.2020 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “WRT
Revision und Treuhand GmbH“ Halle/Saale. Diese Prüfung hat zu keinen
Einwendungen geführt und deshalb konnte am 30. Juni 2021 der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der Aufsichtsratssitzung am 12. Oktober
2021 ist der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 auf der Tagesordnung und wird
vom Wirtschaftsprüfer vorgestellt und erläutert.
Zum
Geschäftsverlauf:
Das
Geschäftsjahr 2020 wurde mit einem Jahresüberschuss von 42.480,19 EUR
abgeschlossen (im Vorjahr Überschuss von ca. 4 Tsd. EUR).
Das gesamte Geschäftsjahr war sehr stark durch die Einflüsse der
Corona-Pandemie geprägt. Im Zeitraum 16.03. bis 31.05.2020 und 02.11. bis
31.05.2021 musste das Ballhaus den Geschäftsbetrieb komplett einstellen. Alle
Bereiche waren davon betroffen. Je nach den Bestimmungen der
Eindämmungsverordnungen waren die Einrichtungen des Ballhauses eingeschränkt
oder gar nicht nutzbar. Die Zeit der Stilllegung wurde genutzt, um in allen
Bereichen Renovierungsarbeiten durchzuführen. Notwendige Wartungsarbeiten und
ein Großteil der geplanten Reparaturarbeiten wurden in den Zeitraum der
Schließung gelegt.
Die OptimAL GmbH ist Ihren Vertragspflichten zur Übernahme der
Unterhaltungskosten und der Durchführung sämtlicher Wartungen,
Instandhaltungsmaßnahmen, Reparaturen und Ausbesserungen am Grundstück, Gebäude
und allen dazugehörigen Anlagen nachgekommen und hatte somit das Objekt stets
in einem einwandfreien und betriebsbereiten Zustand erhalten.
Dank der Fortzahlung der Zuschüsse durch die Gesellschafterin und Ausschöpfung
staatlicher Hilfsmaßnahmen konnten die laufenden Betriebskosten gedeckt werden.
Ein Teil der Personalkosten wurde durch Kurzarbeitergeld gedeckt. Der im
Geschäftsjahr, durch Beschluss des Stadtrates im November 2020 festgelegte und
gezahlte Sonderzuschuss für Betriebskosten und Investitionen in Höhe von 70
TEUR, wird auf das Geschäftsjahr 2021 vorgetragen.
Der Betriebskostenzuschuss der Stadt als wesentlicher Posten der
sonstigen betrieblichen Erträge und der Zuschuss für die Nutzung sind im Vergleich
zum Vorjahr insgesamt um ca. 8.000 EUR auf 482.000 EUR gesunken. Wie auch in
den Vorjahren waren die Zuschüsse notwendig, da die Umsatzerlöse allein nicht
ausreichten, die insgesamt angefallenen Kosten zu kompensieren. Nach wie vor
ist der Fortbestand der Gesellschaft von der weiteren finanziellen
Unterstützung durch die Gesellschafterin abhängig.
Im
Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 13 Angestellte. Darüber hinaus
waren
durchschnittlich
2 Aushilfskräfte in der Gesellschaft tätig.
Die Vermögens- und Kapitalstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr verändert.
Durch die stichtagsbedingte Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen um 45 Tsd. EUR und damit verbundener Erhöhung der Bilanzsumme ist
die Eigenkapitalquote von 68,5 % auf 65,2 % gesunken. Eine Eigenkapitalquote
von 65,2 % ist immer noch als gut zu bewerten.
Die Liquidität war durch den Betriebskostenzuschuss der Gesellschafterin
jederzeit gewährleistet. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, ihre
finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten
sich die liquiden Mittel zum Bilanzstichtag um ca. 55 Tsd. EUR (+1,7%).
Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 81
Tsd. EUR bzw. 24,8% erhöht und beträgt nunmehr 408,0 Tsd. EUR.
Die positiven Jahresergebnisse der vergangenen vier Jahre führten zum
Abbau des Verlustvortrages, der in den Vorjahren entstanden war. Dieser beträgt
zum Bilanzstichtag noch ca. 258,7 Tsd. EUR.
(im Vorjahr 301,2 Tsd. EUR)
Abschließend ist festzustellen, dass dem Prüfbericht keine Gründe zu
entnehmen sind, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2020
zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT Revision und Treuhand GmbH“, Halle/Saale
geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschluss zum 31.12.2020 der OptimAL GmbH, Aschersleben wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der OptimAL GmbH
a) den
Jahresabschluss zum 31.12. 2020 festzustellen,
b) den Aufsichtsrat und die
Geschäftsführerin Carmen Giebelhausen für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten
und
c) dafür zu stimmen, dass der
Jahresüberschuss in Höhe von 42.480,19 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.