Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Aschersleben ist Alleingesellschafterin der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH. Der Gesellschafterin obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafterin.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH zum 31.12.2020 von der DOMUS AG Berlin, Zweigniederlassung Hannover. Es wurde gemäß § 53 Abs. 1  Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 30. April 2021 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

In der Aufsichtsratssitzung am 3. Juni 2021 wurde der Prüfbericht zum Jahresabschluss per 31.12.2020 vom Wirtschaftsprüfer erläutert und vom Aufsichtsrat mit der Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung weitergeleitet.

 

Zum Geschäftsjahr 2020:

Entsprechend des Gesellschaftszwecks umfasste die Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr überwiegend die Bereitstellung von Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten in Abstimmung mit dem Stadtentwicklungskonzept der Stadt Aschersleben.

 

Insbesondere in der Kernstadt ist die AGW sehr aktiv – ein Schwerpunkt lag, wie im Vorjahr, auf der Hohen Straße. So wurde mit Arbeiten in der Hohen Straße 7 begonnen, wo der ASB eine Tagespflege eingerichtet hat. Ebenso wurde der Innenhof des Gesamtquartiers „Hohe Straße 6 und 7“ gestaltet. In der Wilhelmstraße 3 fanden fünf Mieter ein neues Zuhause. Ebenso konnte ein Gewerbe angesiedelt werden.

 

In einem weiteren Großprojekt – „Vor dem Wassertor 19/20“ – konnten am 1.8.2021 die Wohnungen des Vorderhauses an die neuen Mieter übergeben werden. Für das Jahr 2021 ist die Fertigstellung des Hofbereiches geplant.

 

Die Gestaltung der Wohnquartiere – hier vor allem das „Quartier I“ (Staßfurter Höhe/Keplerstraße/Kopernikusstraße) bleibt dabei weiter im Blickpunkt. Ziel ist es, ein attraktives Wohnumfeld mit Freizeit- und Erholungsflächen im „Mehrgenerationenstil“ zu gestalten. Die gute Anbindung an die Infrastruktur, aber auch Zentrumsnähe sind gefragte Kriterien potenzieller Mieter.

 

Zum 31.12.2020 werden von der Gesellschaft 2.921 eigene Wohnungen und 71 Gewerbeeinheiten verwaltet.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum Stichtag 31.12.2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1,06 Mio. EUR aus (Vorjahr Jahresüberschuss 815,3  Tsd. EUR). Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Verbesserung des neutralen Ergebnisses (+ 476,7 Tsd. EUR), welches hauptsächlich durch den Verkauf der Immobilie „Schuhstieg 3-8“ entstanden ist.

 

Aufgrund der hohen Sanierungstätigkeit (z.B. Kopernikusstraße), der Verkaufsangebote und der zum Rückbau stehenden Wohnungen ist der Bestand an nicht vermietbaren Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr auf 101 WE (Vorjahr 61 WE) angestiegen. Damit ist zum Stichtag 31.12.2020 die Leerstandsquote im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und beträgt 6,13 % (Vorjahr 4,94 %). Zum Bilanzstichtag waren 179 Wohnungen nicht vermietet (2019 _ 144 WE).

 

Die Umsatzerlöse haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 264 Tsd. EUR erhöht. Der Anstieg resultiert aus Mietsteigerungen nach Modernisierung.

 

Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten aufgrund dauerhafter Wertminderung in Höhe von 550 Tsd. EUR.

 

Die gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegene Eigenkapitalquote von 63,2% (im Vorjahr 62,7%) ist als sehr gut einzuschätzen.

 

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtsjahr jederzeit gesichert. Alle Zahlungsverpflichtungen erfolgten bei Fälligkeit. Zum 31. Dezember 2020 verfügte die Gesellschaft über liquide Mittel in Höhe von 1,64 Mio. EUR.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.

 

Das sehr gute Jahresergebnis der Gesellschaft ermöglicht eine Ausschüttung und damit einen planmäßigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung der Stadt. Es wurde von der Geschäftsführung vorgeschlagen, einen Betrag in Höhe von 275 Tsd. EUR zur Ausschüttung an die Gesellschafterin zu leisten.

 


 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DOMUS AG“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH

 

a)         den Jahresabschluss zum 31.12.2020 festzustellen,

 

b)         dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen,

 

c)         den Geschäftsführer Herrn Mike Eley für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten und

 

d)         dafür zu stimmen, dass vom Jahresüberschuss 275.000,00 EUR an die Gesellschafterin ausgeschüttet und 783,484,13 EUR dem Posten „Andere Gewinnrücklagen“ zugeführt werden.