Sitzung: 07.10.2021 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0326/21
Die
Stadt Aschersleben ist Alleingesellschafterin der Ascherslebener Gebäude- und
Wohnungsgesellschaft mbH. Der Gesellschafterin obliegt die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung
über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei
ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die
Gesellschafterin.
Geprüft
wurde der Jahresabschluss der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft
mbH zum 31.12.2020 von der DOMUS AG Berlin, Zweigniederlassung Hannover. Es
wurde gemäß § 53 Abs. 1
Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der
erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen
handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt
worden sind.
Die
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 30. April 2021
der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
In
der Aufsichtsratssitzung am 3. Juni 2021 wurde der Prüfbericht zum
Jahresabschluss per 31.12.2020 vom Wirtschaftsprüfer erläutert und vom
Aufsichtsrat mit der Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung
weitergeleitet.
Zum
Geschäftsjahr 2020:
Entsprechend
des Gesellschaftszwecks umfasste die Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr
überwiegend die Bereitstellung von Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten in
Abstimmung mit dem Stadtentwicklungskonzept der Stadt Aschersleben.
Insbesondere
in der Kernstadt ist die AGW sehr aktiv – ein Schwerpunkt lag, wie im Vorjahr,
auf der Hohen Straße. So wurde mit Arbeiten in der Hohen Straße 7 begonnen, wo
der ASB eine Tagespflege eingerichtet hat. Ebenso wurde der Innenhof des
Gesamtquartiers „Hohe Straße 6 und 7“ gestaltet. In der Wilhelmstraße 3 fanden
fünf Mieter ein neues Zuhause. Ebenso konnte ein Gewerbe angesiedelt werden.
In
einem weiteren Großprojekt – „Vor dem Wassertor 19/20“ – konnten am 1.8.2021
die Wohnungen des Vorderhauses an die neuen Mieter übergeben werden. Für das
Jahr 2021 ist die Fertigstellung des Hofbereiches geplant.
Die
Gestaltung der Wohnquartiere – hier vor allem das „Quartier I“ (Staßfurter
Höhe/Keplerstraße/Kopernikusstraße) bleibt dabei weiter im Blickpunkt. Ziel ist
es, ein attraktives Wohnumfeld mit Freizeit- und Erholungsflächen im
„Mehrgenerationenstil“ zu gestalten. Die gute Anbindung an die Infrastruktur,
aber auch Zentrumsnähe sind gefragte Kriterien potenzieller Mieter.
Zum
31.12.2020 werden von der Gesellschaft 2.921 eigene Wohnungen und 71
Gewerbeeinheiten verwaltet.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung weist zum Stichtag 31.12.2020 einen
Jahresüberschuss in Höhe von 1,06 Mio. EUR aus (Vorjahr Jahresüberschuss
815,3 Tsd. EUR). Die Erhöhung resultiert
im Wesentlichen aus der Verbesserung des neutralen Ergebnisses (+ 476,7 Tsd.
EUR), welches hauptsächlich durch den Verkauf der Immobilie „Schuhstieg 3-8“
entstanden ist.
Aufgrund
der hohen Sanierungstätigkeit (z.B. Kopernikusstraße), der Verkaufsangebote und
der zum Rückbau stehenden Wohnungen ist der Bestand an nicht vermietbaren
Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr auf 101 WE (Vorjahr 61 WE) angestiegen.
Damit ist zum Stichtag 31.12.2020 die Leerstandsquote im Vergleich zum Vorjahr
gestiegen und beträgt 6,13 % (Vorjahr 4,94 %). Zum Bilanzstichtag waren 179
Wohnungen nicht vermietet (2019 _ 144 WE).
Die
Umsatzerlöse haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 264 Tsd. EUR erhöht. Der
Anstieg resultiert aus Mietsteigerungen nach Modernisierung.
Außerplanmäßige
Abschreibungen erfolgten aufgrund dauerhafter Wertminderung in Höhe von 550
Tsd. EUR.
Die
gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegene Eigenkapitalquote von 63,2% (im Vorjahr
62,7%) ist als sehr gut einzuschätzen.
Die
Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtsjahr jederzeit gesichert.
Alle Zahlungsverpflichtungen erfolgten bei Fälligkeit. Zum 31. Dezember 2020
verfügte die Gesellschaft über liquide Mittel in Höhe von 1,64 Mio. EUR.
Aus
dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der
Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine
Beanstandungen.
Das
sehr gute Jahresergebnis der Gesellschaft ermöglicht eine Ausschüttung und
damit einen planmäßigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung der Stadt. Es wurde
von der Geschäftsführung vorgeschlagen, einen Betrag in Höhe von 275 Tsd. EUR
zur Ausschüttung an die Gesellschafterin zu leisten.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DOMUS AG“ geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2020
der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der Oberbürgermeister
wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ascherslebener Gebäude-
und Wohnungsgesellschaft mbH
a) den
Jahresabschluss zum 31.12.2020 festzustellen,
b) dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen,
c) den Geschäftsführer
Herrn Mike Eley für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten und
d) dafür zu
stimmen, dass vom Jahresüberschuss 275.000,00 EUR an die Gesellschafterin
ausgeschüttet und 783,484,13 EUR dem Posten „Andere Gewinnrücklagen“ zugeführt
werden.