Die Energiewende gehört zu den wichtigsten Zielen sowohl auf bundes- als auch auf landespolitischer Ebene. In den vergangenen Jahren haben sich diese Ziele einer nachhaltigen Energie-, Klima und Umweltpolitik maßgebend gewandelt und eine stärkere Bedeutung bekommen. Der Schutz des Klimas ist zu einer zentralen Herausforderung unserer Gesellschaft geworden, bei der es insbesondere um eine massive Steigerung der Energieeffizienz und um die Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien geht.

Regenerativen Energien wie solare Energie bildet hierbei eine tragende Säule der künftigen Energieversorgung und sollen verstärkt genutzt werden.

Die Stadt Aschersleben stellt gegenwärtig den sachlichen Teilflächennutzungsplan regenerative Energien – Wind und Solar (TFNP) als gesamträumliches Konzept auf.

Ein Standort dieses TFNP ist der Standort 31 südlich der ehemaligen Aschehalde des Kaliwerkes, der für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage ausgewiesen ist.

Für diesen Standort hat die Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) im Auftrag der Sybac Solar GmbH aus Kehrig (ehemals Polch) die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens beantragt. Zwischen dem Grundstückseigentümer und der Sybac Solar GmbH besteht ein entsprechender Pachtvertrag im Entwurf, der die Zugriffsrechte und die spätere Umsetzung des Bebauungsplanes absichert. Der Netzanschluss kann direkt auf dem Grundstück erfolgen, da eine entsprechende Leitung den Geltungsbereich quert. Der Rückbau der PV-Anlagen ist gemäß §71 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt durch entsprechende Mittel des Bauherren abzusichern. Für die Stadt Aschersleben besteht somit kein finanzielles Risiko durch die Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplanes.

Mit Beschluss 355/11 vom 14.12.2011 hatte der Stadtrat der Stadt Aschersleben die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Gewerbegebiet – Dr.-Wilhelm-Feit-Straße Nord“ beschlossen. Dieses Verfahren ruht seit Februar 2012. Der Standort 31 betrifft ein Teilgebiet dieses Bebauungsplanes, der jetzt entsprechend des Antrages aus diesem Verfahren herausgelöst und als Teil A fortgeführt werden soll.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben

    soll der Bebauungsplan Nr. 42 Tei A „Sondergebiet – Dr.-Wilhelm-Feit-Straße Nord" aufgestellt werden.
    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die ehemalige Aschehalde, im Osten durch Brachflächen des ehemaligen Karosseriewerkes, im Süden durch die Kalihalde und im Westen durch das Tierheim Aschersleben begrenzt.
    Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 1,35 ha
  2. Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 4 abgeschlossen werden.

 


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