Sitzung: 18.08.2020 Ortschaftsrat Drohndorf
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0194/20
Eine wirtschaftliche Sanierung zur Instandsetzung
des Bauwerkes scheidet auf Grund der umfangreichen Mängel und Schädigungen aus.
Die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel für den Ersatzneubau im
Haushalt war auf Grund der finanziellen Situation bisher nicht möglich. Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss hat am 15.04.2020 eine Prioritätenliste von
Maßnahmen des Hoch- und Tiefbauamtes einstimmig beschlossen für den Fall, dass
die Stadt Aschersleben zusätzliche Haushaltsmittel vom Land Sachsen-Anhalt
erhält. Aktuell noch auf dem 10. Rang dieser Liste steht der Neubau dieses
Bauwerks. Die Priorität würde sich unter Berücksichtigung der aktuellen
Entwicklungen und der Möglichkeit des Fördermitteleinsatzes stark erhöhen, so
dass die Brücke bei Neubewertung der einzelnen Kriterien auf Rang 3 stehen
würde.
Unter den veränderten
Rahmenbedingungen der Vollsperrung und der Bereitschaft des Ortschaftsrates von
Drohndorf die Investitionsverpflichtungen der Stadt Aschersleben im
Gebietsänderungsvertrag neu zu beschließen (Beschlussvorlage VII/192/20), soll
für den Neubau der Flutgrabenbrücke beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten (ALFF) ein Fördermittelantrag gestellt werden.
Die beantragten Finanzmittel in Höhe
von 65.000 Euro werden für die Erstellung von Planungs- und
Genehmigungsunterlagen benötigt, die zwingend mit dem Antrag vorzulegen sind.
Der Ende dieses Jahres in Aussicht gestellte Fördermittelaufruf zur Richtlinie
zur Entwicklung des ländlichen Raumes (RELE), Teil A, Förderprogramm 6302
(Ländlicher Wegebau) ist vermutlich die einzige Chance der Stadt Aschersleben,
die Flutgrabenbrücke kurzfristig neu zu errichten.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss beschließt:
1.
eine außerplanmäßige
Auszahlung in Höhe von 65.000 Euro, um die erforderlichen Planungs- und
Genehmigungsunterlagen für den Neubau der Flutgrabenbrücke erarbeiten zu können, die zwingend mit dem Fördermittelantrag
beim Amt
für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) vorzulegen sind.
2.
Die Finanzmittelbereitstellung steht unter
dem Vorbehalt der Änderung des Gebietsänderungsvertrages mit der Ortschaft
Drohndorf (Beschlussvorlage VII/192/2020).
3.
Die
erforderlichen Finanzmittel werden aus der Buchungsstelle 5.4.1.10/2701.7852000 (Neubau DB Bahnübergänge OT
Klein Schierstedt) entnommen.