Betreff
Außerplanmäßige Auszahlung zur Sicherung der Finanzierung von Planungsleistungen für die Flutgrabenbrücke (BW 28) im OT Drohndorf
Vorlage
VII/0194/20
Art
Beschlussvorlage

Die Flutgrabenbrücke aus Ziegelgewölbe überspannt den Graben parallel zur Wipper und ist über 100 Jahre alt. Der v. g. Graben wurde als Überflutungsgraben für die Wipper angelegt und dient dem Hochwasserschutz. Die Altersangabe wurde auf Grund fehlender ursprünglicher Bauunterlagen unter Beachtung der Bauweise und den nunmehr erkannten Schäden geschätzt. Unstrittig ist aber der Sachverhalt, dass die Nutzungsdauer dieser Zweifeldbrücke bei weitem überschritten wurde und die Bausubstanz als nicht mehr tragfähig eingeschätzt werden muss. Auf Grund des sehr schlechten Bauzustandes wurde die Flutgrabenbrücke im Zusammenhang mit der Wipperbrücke (BW 27) für jeglichen Verkehr gesperrt.

 

Eine wirtschaftliche Sanierung zur Instandsetzung des Bauwerkes scheidet auf Grund der umfangreichen Mängel und Schädigungen aus. Die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel für den Ersatzneubau im Haushalt war auf Grund der finanziellen Situation bisher nicht möglich. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat am 15.04.2020 eine Prioritätenliste von Maßnahmen des Hoch- und Tiefbauamtes einstimmig beschlossen für den Fall, dass die Stadt Aschersleben zusätzliche Haushaltsmittel vom Land Sachsen-Anhalt erhält. Aktuell noch auf dem 10. Rang dieser Liste steht der Neubau dieses Bauwerks. Die Priorität würde sich unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und der Möglichkeit des Fördermitteleinsatzes stark erhöhen, so dass die Brücke bei Neubewertung der einzelnen Kriterien auf Rang 3 stehen würde.

 

Unter den veränderten Rahmenbedingungen der Vollsperrung und der Bereitschaft des Ortschaftsrates von Drohndorf die Investitionsverpflichtungen der Stadt Aschersleben im Gebietsänderungsvertrag neu zu beschließen (Beschlussvorlage VII/192/20), soll für den Neubau der Flutgrabenbrücke beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) ein Fördermittelantrag gestellt werden.

 

Die beantragten Finanzmittel in Höhe von 65.000 Euro werden für die Erstellung von Planungs- und Genehmigungsunterlagen benötigt, die zwingend mit dem Antrag vorzulegen sind. Der Ende dieses Jahres in Aussicht gestellte Fördermittelaufruf zur Richtlinie zur Entwicklung des ländlichen Raumes (RELE), Teil A, Förderprogramm 6302 (Ländlicher Wegebau) ist vermutlich die einzige Chance der Stadt Aschersleben, die Flutgrabenbrücke kurzfristig neu zu errichten.

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss beschließt:

 

1.        eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 65.000 Euro, um die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsunterlagen für den Neubau der Flutgrabenbrücke erarbeiten zu können, die zwingend mit dem Fördermittelantrag beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) vorzulegen sind.    

2.        Die Finanzmittelbereitstellung steht unter dem Vorbehalt der Änderung des Gebietsänderungsvertrages mit der Ortschaft Drohndorf (Beschlussvorlage VII/192/2020). 

3.        Die erforderlichen Finanzmittel werden aus der Buchungsstelle 5.4.1.10/2701.7852000 (Neubau DB Bahnübergänge OT Klein Schierstedt) entnommen.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

65.000,00 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

5.4.1.10/2701.7852000

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: