Die Stadt Aschersleben ist
Alleingesellschafterin der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft
mbH. Der Gesellschafterin obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen
Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafterin.
Geprüft wurde der Jahresabschluss der
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH zum 31.12.2018 von der
"KWP Revision GmbH" Berlin. Es wurde gemäß § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob
die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen
durchgeführt worden sind.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt
und deshalb konnte am 23.05.2019 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt werden.
Zum Geschäftsjahr 2018:
Entsprechend des Gesellschaftszwecks umfasste
die Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr überwiegend die Bereitstellung von
Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten. In Abstimmung mit dem
Stadtentwicklungskonzept der Stadt Aschersleben konzentrierte sich die
Sanierungs- und Instandhaltung auf den Innenstadtbereich und das Wohngebiet
Nord.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden 32,32 EUR/m²
(Vorjahr: 29,43 EUR/m²) in die Instandhaltung und Sanierung von Wohngebäuden
investiert. Es erfolgten insbesondere energetische Sanierungen und
Komplettsanierungen des Bestandes. Im Jahr 2018 ragten besonders die
Fertigstellung der Objekte „Hopfenmarkt 18“ und „Vor dem Wassertor 18" als
Einzelprojekte heraus. Weitere Mittel flossen in die Ramdohrstraße 1a und 3.
Außerdem wurde mit dem Anbau von Aufzügen an den Objekten „Pfeilergraben 7a, c“
und „V.-Tereschkowa-Straße 3, 5“ begonnen.
Zum 31.12.2018 werden von der Gesellschaft 2.933
eigene Wohnungen verwaltet. Dies entspricht einem Anstieg von einer Wohnung
gegenüber dem 31.12.2017.
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum
Stichtag 31.12.2018 einen Jahresüberschuss in Höhe von 968 Tsd. EUR aus (Vorjahr
Jahresüberschuss 1.310 Tsd. EUR).
Das Jahresergebnis verringerte sich um 342 Tsd.
EUR gegenüber dem Vorjahr. Ursächlich hierfür waren insbesondere die gegenüber
dem Vorjahr gestiegenen Modernisierungsaufwendungen sowie der tariflich
bedingte gestiegene Personalaufwand.
Den Aufwandssteigerungen stehen die Erhöhung der
Erlöse aus der Hausbewirtschaftung sowie die Verbesserung des Zinsergebnisses
und des neutralen Ergebnisses gegenüber.
Die Leerstandsquote ist wie bereits im Vorjahr
weiter gesunken und beträgt zum Stichtag 31.12.2018 5,39 % (2017 7,20 % ). Zum Bilanzstichtag waren 158
Wohnungen nicht vermietet (2017 _ 211 WE).
Die Mieterlöse haben sich im Vergleich zum
Vorjahr um 287 Tsd. EUR erhöht. Der Anstieg resultiert aus Mietsteigerungen
nach Modernisierung.
Die Durchschnittsmiete (Netto-Kaltmiete) lag 2018
bei 4,67 EUR/m² gegenüber 2017 _ 4,65 EUR/m² sowie 2016 bei 4,61 EUR/m².
Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs.
2 Satz 3 HGB erfolgten auf nicht vermietbare Gebäude und unwirtschaftliche
Mietobjekte in Höhe von 241 Tsd. EUR.
Die gegenüber dem Vorjahr leicht gesunkene Eigenkapitalquote
(incl. Sonderposten) von 63,2% (im Vorjahr 64,4%) ist als sehr gut einzuschätzen.
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im
Berichtsjahr jederzeit gesichert. Alle Zahlungsverpflichtungen erfolgten bei
Fälligkeit. Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat
und der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine
Beanstandungen.
Das sehr gute Jahresergebnis der Gesellschaft
ermöglicht eine Ausschüttung und damit einen planmäßigen Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung der Stadt. Es wurde
vorgeschlagen, einen Betrag in Höhe von 275 Tsd. EUR zur Ausschüttung zu
bringen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
„KWP Revision GmbH “ geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2018 der
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wird zur Kenntnis
genommen.
- Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in
der Gesellschafterversammlung der Ascherslebener Gebäude- und
Wohnungsgesellschaft mbH
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2018 festzustellen,
b) dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen,
c) den Geschäftsführer Herrn Mike Eley für das Geschäftsjahr 2018 zu
entlasten und
d) dafür zu stimmen, dass vom Jahresüberschuss 275.000,00 EUR an die
Gesellschafterin ausgeschüttet und 693.342,50 EUR dem Posten „Andere Gewinnrücklagen“
zugeführt werden.