Mit der Inbetriebnahme der neuen Obdachlosenunterkunft in der Güstener
Straße 11 zum 01.04.2019 änderten sich auch die kostenbezogenen
Rahmenbedingungen zum Betrieb dieser öffentlichen Einrichtung der Stadt
Aschersleben. Folglich war die Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der
Stadt Aschersleben zu überarbeiten und die darin enthaltenen Gebühren neu zu
kalkulieren.
Die
Firma Allevo Kommunalberatung GmbH wurde mit der Kalkulation der Benutzungsgebühren
zur neuen Obdachlosenunterkunft beauftragt und hat dazu die der Vorlage
beigefügte Gebührenkalkulation erstellt. Die sich daraus ergebende
Benutzungsgebühr ist Bestandteil der neuen Benutzungsgebührensatzung.
Durch die vorliegende
Satzung wird die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Obdachlosenunterkunft der Stadt Aschersleben vom 19.07.2006 ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Obdachlosenunterkunft der Stadt Aschersleben.