Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Der ursprünglich im Stadtrat am 28.11.2018 beschlossene Wirtschaftsplan 2019 war fehlerhaft. Aus diesem Grund ist dieser Beschluss aufzuheben.

 

Die im Vermögensplan 2019 ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 92.300 € waren fehlerhaft.

 

Der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.

 

Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind

 

Ø  Erfolgsplan

Ø  Vermögensplan

Ø  Stellenplan.

 

Die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes obliegt dem Gemeinderat. Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.

 

Zur Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Bericht hinzugefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt zum Wirtschaftsplan 2019:

 

  1. Der ursprüngliche Beschluss zum Wirtschaftsplan 2019 vom 28.11.2019 (Vorlage VI/0594/2018; Beschluss 493/18) wird aufgehoben.
  2. Dem Erfolgsplan 2019 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.335.700 € zugestimmt.
  3. Dem Vermögensplan 2019 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 123.100 € zugestimmt.
  4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2019 wird auf 250.000 € festgesetzt.