Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: /, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Am 28. 11. 2018 soll die Haushaltssatzung 2019 einschließlich des Haushaltsplans mit den gesetzlich geforderten Bestandteilen und Anlagen vom Stadtrat beschlossen werden.

 

Gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA in der bis zum 31. 12. 2022 geltenden Fassung ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen.

 

Da nach der jetzigen Planung auch der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen gestaltet werden kann, besteht nach wie vor die gesetzliche Verpflichtung nach § 98 Abs. 3 i. V. m. § 100 Abs. 3 KVG LSA das Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuschreiben, um die künftige liquide Leistungsfähigkeit der Stadt Aschersleben sicher zu stellen.

 

Dem soll mit der beigefügten Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes Rechnung getragen werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2019 – 2027.