Die Stadt Aschersleben ist Alleingesellschafterin
der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH. Der Gesellschafterin
obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der
Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf
Entlastung durch die Gesellschafterin.
Geprüft wurde der Jahresabschluss der
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH zum 31.12.2017 von der
"KWP Revision GmbH" Berlin. Es wurde gemäß § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob
die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen
durchgeführt worden sind.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt
und deshalb konnte am 14. Mai 2018 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt werden.
Zum Geschäftsjahr 2017:
Entsprechend des Gesellschaftszwecks umfasste
die Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr überwiegend die Bereitstellung von
Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten. In Abstimmung mit dem
Stadtentwicklungskonzept der Stadt Aschersleben konzentrierte sich die
Sanierungs- und Instandhaltung auf den Innenstadtbereich und das Wohngebiet
Nord.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden 29,43 EUR/m²
(Vorjahr: 27,23 EUR/m²) in die Instandhaltung und Sanierung von Wohngebäuden
investiert. Es erfolgten insbesondere energetische Sanierungen und
Komplettsanierungen des Bestandes. Die Fertigstellung des zweiten
Bauabschnittes der Güstener Straße 1 bildete im Jahr 2017 die größte
Einzelinvestition.
Die Wohnungen in der Kopernikusstraße 13/17
konnten ebenfalls im Berichtsjahr an die Mieter übergeben werden. Weiterhin
wurden im Hopfenmarkt 20 die ersten Wohnungen des Projektes
„Hopfenmarkt/Halken" bezogen. Darüber hinaus erfolgte die Sanierung der
Ramdohrstraße 1 und die Fertigstellung der Fassade „Auf dem Graben 75".
Zum 31.12.2017 werden von der Gesellschaft 2.932
eigene Wohnungen verwaltet. Dies entspricht einem Rückgang von 19 Wohnungen
gegenüber dem 31.12.2016. Der Rückgang erfolgte hauptsächlich durch die
Zusammenlegung von Wohnraum.
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum
Stichtag 31.12.2017 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.310 Tsd. EUR aus.
(Vorjahr Jahresüberschuss 1.376 Tsd.
EUR)
Das Jahresergebnis hat sich im Vergleich zum
Vorjahr leicht verringert und ist im Wesentlichen auf höhere
Instandhaltungskosten zurückzuführen. Diese sind um ca. 8 % von 27,23 EUR auf
29,43 EUR pro m² Wohn- bzw. Nutzfläche pro Jahr gestiegen
Die Leerstandsquote ist wie bereits im Vorjahr
weiter gesunken und beträgt zum Stichtag 31.12.2017 7,2 % (2016 8,8 % ). Zum Bilanzstichtag waren 211
Wohnungen (2016 _ 259 WE) nicht vermietet.
Die Mieterlöse (Seite 18) haben sich im
Vergleich zum Vorjahr um 241 Tsd. EUR erhöht. Der Anstieg resultiert aus
Mietsteigerungen nach Modernisierung.
Die Durchschnittsmiete (Netto-Kaltmiete) lag
2017 bei 4,65 EUR/m² gegenüber 2016 _ 4,61 EUR/m² sowie 2015 bei 4,55 EUR/m².
Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs.
2 Satz 3 HGB erfolgten 2017 nicht.
Die gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegene
Eigenkapitalquote (incl. Sonderposten) von 64,4 % (Vorjahr 63,4%) ist als sehr
gut einzuschätzen.
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im
Berichtsjahr und zum Prüfungszeitpunkt jederzeit gegeben. Aus dem Prüfbericht
sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die
Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
ergab keine Beanstandungen.
Das außerordentlich gute Jahresergebnis der
Gesellschaft ermöglicht eine Ausschüttung und damit einen planmäßigen Beitrag
zur Haushaltskonsolidierung der Stadt. Es wurde vorgeschlagen, einen Betrag in Höhe von 275
Tsd. EUR zur Ausschüttung zu bringen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
„KWP Revision GmbH “ geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2017 der
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wird zur Kenntnis
genommen.
- Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in
der Gesellschafterversammlung der Ascherslebener Gebäude- und
Wohnungsgesellschaft mbH
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen,
b) dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen,
c) den Geschäftsführer Herrn Mike Eley für das Geschäftsjahr 2017 zu
entlasten und
d) dafür zu stimmen, dass vom Jahresüberschuss 275.000,00 EUR an die
Gesellschafterin ausgeschüttet und 1.035.214,92 EUR den Gewinnrücklagen
zugeführt werden.