Die Stadt
Aschersleben beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 in der
Fassung nach erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt als Ortsgesetz.
Für die Rechtskraft
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet
- Alte Ziegelei" des Ortsteils Wilsleben ist die ortsübliche
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses notwendig.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- In seiner Sitzung am 28.06.2018
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17, „Gewerbegebiet - Alte Ziegelei“bestehend aus dem Teil A
(Planzeichnung), dem Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden
Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der
Geltungsbereich hat eine Größe von 7,58 ha (75.823 m²).
- Die Begründung und der
Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 werden gebilligt.
- Der Beschluss des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 17 ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss:
- In
seiner Sitzung am 28.06.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17, „Gewerbegebiet - Alte Ziegelei“bestehend
aus dem Teil A (Planzeichnung), dem Teil B (textliche Festsetzungen) in
der vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 7,58
ha (75.823 m²).
- Die
Begründung und der Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
17 werden gebilligt.
- Der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 ist nach
Beseitigung der Altlasten entsprechend des Bescheides des Salzlandkreises
vom 18.04.2018 ortsüblich bekannt zu machen.“
- Der Erschließungsvertrag ist vor der Bekanntmachung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 dem Stadtrat zur Beschlussfassung
vorzulegen.“
Abstimmung
zur entsprechend des
Antrages
A/0135/18 geänderten Vorlage: -
mehrheitlich beschlossen -
Beschluss-Nr.: 460/18