Sitzung: 14.03.2018 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: /, Enthaltungen: 3
Vorlage: VI/0481/17
Die Stadt Aschersleben ist 100% -ige Gesellschafterin der OptimAL GmbH.
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften hat die
Gesellschafterin den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des
Jahresergebnisses zu entscheiden.
Weiterhin haben der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung bei
ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die
Gesellschafterin.
Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2016 von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “PricewaterhouseCoopers AG“ Frankfurt am Main,
Zweigniederlassung Leipzig. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt
und deshalb konnte am 17. November 2017 der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Zum Geschäftsverlauf:
Das Geschäftsjahr 2016 wurde mit einem Jahresfehlbetrag von 69 Tsd. EUR
abgeschlossen. Die Umsatzerlöse zzgl. sonstiger betrieblicher Erträge
verringerten sich im Berichtsjahr trotz gestiegener Besucherzahlen im Beach-
und Fitnessbereich, sowie höherer Werbeerträge und höherer Erlöse im
Gastronomiebereich. Ursache sind gesunkene Mitgliederzahlen sowie geringere
Erlöse aus Eventeinnahmen und geringerer Erlöse aus dem Freibad. Bestandteil
der sonstigen betrieblichen Erträge ist der durch die Stadt Aschersleben
geleistete Betriebskostenzuschuss in Höhe von 534 Tsd. EUR (Vorjahr 540 Tsd.
EUR).
Da die Betriebsaufwendungen, insbesondere durch umstrukturierungsbedingt
geringere Personalaufwendungen, um 119 Tsd. EUR abnahmen, verbesserte sich das
Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr um 109 Tsd. EUR.
Ohne Berücksichtigung des Betriebskostenzuschusses erzielte die
Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 603 Tsd. EUR (Vorjahr 718 Tsd. EUR).
Die Vermögens- und Kapitalstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr mit
Ausnahme der Eigenkapitalquote, die zum Bilanzstichtag 40,7 % beträgt (Vorjahr
49,9 %), nicht wesentlich verändert.
Die Liquidität war durch den Betriebskostenzuschuss jederzeit
gewährleistet.
Wie auch in den Vorjahren waren die Zuschüsse notwendig, da die
Umsatzerlöse allein nicht ausreichten, die insgesamt angefallenen Kosten zu
kompensieren.
Die Wirtschaftsprüfer sehen die Ursachen für die erforderlichen Zuschüsse
ebenso wie die Gesellschafterin hauptsächlich in den im Verhältnis zu den
Umsatzerlösen zu hohen Fixkosten begründet. Die zu geringen, pro Besucher
erzielten durchschnittlichen Einnahmen werden von den Prüfern vor allem auf die
geringe Kaufkraft in der Region und die nicht kostendeckenden Vereins- und
Schulsportveranstaltungen zurückgeführt.
Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 90
Tsd. EUR bzw. 25,5% verringert und beträgt nunmehr 263,5 Tsd. EUR. Während sich
auf der Aktivseite das Anlagevermögen aufgrund der Abschreibungen und das
Umlaufvermögen stichtagsbedingt verringerten, nahm auf der Passivseite das
Eigenkapital aufgrund des Jahresfehlbetrages und das Fremdkapital
stichtagsbedingt ab.
Die Liquidität wurde im Geschäftsjahr 2016 durch die regelmäßige Zahlung
des Betriebskostenzuschusses gewährleistet. Die Wirtschaftsprüfer weisen im
Bestätigungsvermerk darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der
weiteren finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafterin abhängig ist.
Abschließend ist festzustellen, dass dem Prüfbericht keine Gründe zu
entnehmen sind, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für
2016 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „PricewaterhouseCoopers AG“ geprüfte und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss
zum 31.12.2016 der OptimAL GmbH, Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.
- Der Oberbürgermeister wird
angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der OptimAL GmbH
a)
den
Jahresabschluss zum 31.12. 2016 festzustellen,
b)
den
Aufsichtsrat und die Geschäftsführerin Carmen Giebelhausen für das
Geschäftsjahr 2016 zu entlasten und
c)
den
Jahresfehlbetrag in Höhe von 69.030,10 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Ja Nein Enthaltungen
5 - 3