Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2016 der OptimAL GmbH
Vorlage
VI/0481/17
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist 100% -ige Gesellschafterin der OptimAL GmbH. Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften hat die Gesellschafterin den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Jahresergebnisses zu entscheiden.

 

Weiterhin haben der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafterin.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2016 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “PricewaterhouseCoopers AG“ Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Leipzig. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 17. November 2017 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsverlauf:

 

Das Geschäftsjahr 2016 wurde mit einem Jahresfehlbetrag von 69 Tsd. EUR abgeschlossen. Die Umsatzerlöse zzgl. sonstiger betrieblicher Erträge verringerten sich im Berichtsjahr trotz gestiegener Besucherzahlen im Beach- und Fitnessbereich, sowie höherer Werbeerträge und höherer Erlöse im Gastronomiebereich. Ursache sind gesunkene Mitgliederzahlen sowie geringere Erlöse aus Eventeinnahmen und geringerer Erlöse aus dem Freibad. Bestandteil der sonstigen betrieblichen Erträge ist der durch die Stadt Aschersleben geleistete Betriebskostenzuschuss in Höhe von 534 Tsd. EUR (Vorjahr 540 Tsd. EUR).

 

Da die Betriebsaufwendungen, insbesondere durch umstrukturierungsbedingt geringere Personalaufwendungen, um 119 Tsd. EUR abnahmen, verbesserte sich das Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr um 109 Tsd. EUR.

Ohne Berücksichtigung des Betriebskostenzuschusses erzielte die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 603 Tsd. EUR (Vorjahr 718 Tsd. EUR).

 

Die Vermögens- und Kapitalstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr mit Ausnahme der Eigenkapitalquote, die zum Bilanzstichtag 40,7 % beträgt (Vorjahr 49,9 %), nicht wesentlich verändert.

 

Die Liquidität war durch den Betriebskostenzuschuss jederzeit gewährleistet.

 

Wie auch in den Vorjahren waren die Zuschüsse notwendig, da die Umsatzerlöse allein nicht ausreichten, die insgesamt angefallenen Kosten zu kompensieren.

 

Die Wirtschaftsprüfer sehen die Ursachen für die erforderlichen Zuschüsse ebenso wie die Gesellschafterin hauptsächlich in den im Verhältnis zu den Umsatzerlösen zu hohen Fixkosten begründet. Die zu geringen, pro Besucher erzielten durchschnittlichen Einnahmen werden von den Prüfern vor allem auf die geringe Kaufkraft in der Region und die nicht kostendeckenden Vereins- und Schulsportveranstaltungen zurückgeführt.

 

Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 90 Tsd. EUR bzw. 25,5% verringert und beträgt nunmehr 263,5 Tsd. EUR. Während sich auf der Aktivseite das Anlagevermögen aufgrund der Abschreibungen und das Umlaufvermögen stichtagsbedingt verringerten, nahm auf der Passivseite das Eigenkapital aufgrund des Jahresfehlbetrages und das Fremdkapital stichtagsbedingt ab.

 

 

Die Liquidität wurde im Geschäftsjahr 2016 durch die regelmäßige Zahlung des Betriebskostenzuschusses gewährleistet. Die Wirtschaftsprüfer weisen im Bestätigungsvermerk darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der weiteren finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafterin abhängig ist.

 

Abschließend ist festzustellen, dass dem Prüfbericht keine Gründe zu entnehmen sind, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2016 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage: (PDF – Datei im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 der OptimAL GmbH

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „PricewaterhouseCoopers AG“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2016 der OptimAL GmbH, Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der OptimAL GmbH

 

a)    den Jahresabschluss zum 31.12. 2016 festzustellen,

 

b)    den Aufsichtsrat und die Geschäftsführerin Carmen Giebelhausen für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten und

 

c)    den Jahresfehlbetrag in Höhe von 69.030,10 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle  

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: