Am 29. 11. 2017 soll die Haushaltssatzung 2018 einschließlich des Haushaltsplans mit seinen Bestandteilen und Anlagen vom Stadtrat beschlossen werden.

 

Gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen. Er ist ausgeglichen, wenn die Erträge die Höhe der Aufwendungen erreichen.

 

Wie dem Haushaltsplan zu entnehmen ist, kann auch im Jahr 2018 der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen gestattet werden.

 

Im Plan verbleibt ein Fehlbetrag, so dass gemäß § 98 Abs. 3 i. V. m. § 100 Abs. 3 KVG LSA die Verpflichtung besteht, das Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuschreiben.

 

Das Konsolidierungskonzept hat das Ziel, die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Aschersleben sicherzustellen.

 

Der Haushaltsausgleich ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch im fünften Jahr, das auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung folgt, wiederherzustellen.

 

Im beiliegenden Konzept sind Maßnahmen dargestellt, durch die die im Finanzplan und im Ergebnisplan ausgewiesenen Fehlbeträge abgebaut und das Entstehen neuer Fehlbeträge in künftigen Jahren vermieden werden sollen.

 

Die derzeitigen Konsolidierungsmaßnahmen und die voraussichtliche Entwicklung der Erträge und Aufwendungen bis zum Ende des Finanzplanzeitraums (2019 – 2026) sind den entsprechenden Übersichten und Ausführungen im Haushaltskonsolidierungskonzept zu entnehmen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2018 – 2026.

 


Beschluss:

Die Vorlage ist angenommen.


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