Sitzung: 14.11.2017 Ortschaftsrat Westdorf
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0463/17
Gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA ist der Haushalt in
jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen
(Ergebnishaushalt) auszugleichen. Er ist ausgeglichen, wenn die Erträge die
Höhe der Aufwendungen erreichen.
Wie dem Haushaltsplan zu entnehmen ist, kann auch
im Jahr 2018 der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen gestattet werden.
Im Plan verbleibt ein Fehlbetrag, so dass gemäß §
98 Abs. 3 i. V. m. § 100 Abs. 3 KVG LSA die Verpflichtung besteht, das
Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuschreiben.
Das Konsolidierungskonzept hat das Ziel, die
künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Aschersleben sicherzustellen.
Der Haushaltsausgleich ist aufgrund der
gesetzlichen Vorgaben zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch im
fünften Jahr, das auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung folgt,
wiederherzustellen.
Im beiliegenden Konzept sind Maßnahmen
dargestellt, durch die die im Finanzplan und im Ergebnisplan ausgewiesenen
Fehlbeträge abgebaut und das Entstehen neuer Fehlbeträge in künftigen Jahren
vermieden werden sollen.
Die derzeitigen Konsolidierungsmaßnahmen und die voraussichtliche
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen bis zum Ende des Finanzplanzeitraums
(2019 – 2026) sind den entsprechenden Übersichten und Ausführungen im
Haushaltskonsolidierungskonzept zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes
für die Jahre 2018 – 2026.