Der Stadtrat Aschersleben hat die im Aufstellungsverfahren vorgetragenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange abschließend geprüft und am 25.10.2017 einen
Abwägungsbeschluss gefasst. Die daraus resultierenden Planänderungen,
Anregungen und Hinweise wurden redaktionell eingearbeitet (Stand August 2017). Eine erneute Auslegung
ist nicht erforderlich.
Mit dem Vorhabenträger ist ein entsprechender Durchführungsvertrag
abzuschließen. In diesem verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Durchführung
des Bauvorhabens und der Erschließungsmaßnahmen unter Einhaltung der im Vertrag
vereinbarten Fristen sowie zur vollständigen Übernahme der Aufwendungen für
Planung und Ausführung der Erschließung.
Mit Wirksamkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT
Schackenthal/Stadt Aschersleben ist für die Rechtskraft des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 18 der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung einschließlich Umweltbericht
und zusammenfassender Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB von jedermann eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt
der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 in Kraft (§10 Abs. 3 BauGB) und ist
der höheren Verwaltungsbehörde (Salzlandkreis) anzuzeigen.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- In
der Sitzung am 25.10.2017 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 mit
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen „Sondergebiet Tierhaltung L 65/Am
Kohlenweg“ im OT Schackenthal/Stadt Aschersleben, bestehend aus dem Teil A
(Planzeichnung) und dem Teil B (textliche Festsetzungen) in der
vorliegenden Fassung vom August 2017 gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung.
- Die
Begründung mit Umweltbericht vom August 2017 zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 18 wird gebilligt.
- Der
Satzungsbeschluss ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
- Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, nach Wirksamkeit der 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes des OT Schackenthal/Stadt Aschersleben den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 der höheren Verwaltungsbehörde (Salzlandkreis)
anzuzeigen.