Der Stadtrat Aschersleben hat die im Aufstellungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange abschließend geprüft und am 25.10.2017 einen Abwägungsbeschluss gefasst. Die daraus resultierenden Planänderungen, Anregungen und Hinweise wurden redaktionell eingearbeitet  (Stand August 2017). Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich.

 

Mit dem Vorhabenträger ist ein entsprechender Durchführungsvertrag abzuschließen. In diesem verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Bauvorhabens und der Erschließungsmaßnahmen unter Einhaltung der im Vertrag vereinbarten Fristen sowie zur vollständigen Übernahme der Aufwendungen für Planung und Ausführung der Erschließung.

 

Mit Wirksamkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Schackenthal/Stadt Aschersleben ist für die Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB von jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 in Kraft (§10 Abs. 3 BauGB) und ist der höheren Verwaltungsbehörde (Salzlandkreis) anzuzeigen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. In der Sitzung am 25.10.2017 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 mit bauordnungsrechtlichen Festsetzungen „Sondergebiet Tierhaltung L 65/Am Kohlenweg“ im OT Schackenthal/Stadt Aschersleben, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung vom August 2017 gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht vom August 2017 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 wird gebilligt.

 

  1. Der Satzungsbeschluss ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach Wirksamkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des OT Schackenthal/Stadt Aschersleben den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 der höheren Verwaltungsbehörde (Salzlandkreis) anzuzeigen.