Die Stadt Aschersleben ist
Alleingesellschafterin der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft
mbH. Der Gesellschafterin obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen
Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafterin.
Geprüft wurde der Jahresabschluss der
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH zum 31.12.2016 von der
"KWP Revision GmbH" Berlin. Es wurde gemäß § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob
die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen
durchgeführt worden sind.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt
und deshalb konnte am 17. Mai 2017 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt werden.
Vorangestellt sei, dass durch die erstmalige
Anwendung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BiIRUG) im Geschäftsjahr
2016 einige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2016
nicht mit den Vorjahreszahlen aus dem Geschäftsjahr 2015 vergleichbar sind. Um
dennoch einen Zeitvergleich bei den betreffenden Posten durchführen zu können,
wurde der Vorjahreswert von den Wirtschaftsprüfern angepasst und die Gewinn-
und Verlustrechnung um eine dritte Spalte erweitert. Diese enthält unter
Anwendung der nach BilRUG neu gefassten Definition zu den Umsatzerlösen, die
nunmehr vergleichbaren Posten für das Vorjahr. Die Erläuterung der Abweichungen
der Vorjahreswerte erfolgt unter Punkt III (Anlage I/3 Seite 4) bei den
betroffenen Posten.
Zum Geschäftsjahr 2016:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum
Stichtag 31.12.2016 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.376 Tsd. EUR aus.
(Vorjahr Jahresüberschuss 588 Tsd. EUR)
Die positive Ergebnisveränderung im Vergleich
zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die deutlich geringeren Modernisierungsaufwendungen,
die Erhöhung der Erlöse aus der Hausbewirt-schaftung sowie auf die Verbesserung
des Zinsergebnisses zurückzuführen.
Die Leerstandsquote ist, wie bereits im Vorjahr,
weiter gesunken und beträgt zum Stichtag 31.12.2016 8,8 % (2015 9,4 % ). Zum Bilanzstichtag waren 259
Wohnungen (2015 _ 280 WE) nicht vermietet.
Die Mieterlöse haben sich im Vergleich zum
Vorjahr um 120 Tsd. EUR erhöht. Der Anstieg resultiert aus Mietsteigerungen
nach Modernisierung.
Die Durchschnittsmiete (Netto-Kaltmiete) lag
2016 bei 4,61 EUR/m² gegenüber 2015 bei 4,55 EUR/m² sowie 4,47 EUR /m² für
2014.
Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs.
2 Satz 3 HGB erfolgten 2016 nicht (im Vorjahr 147 Tsd. EUR aufgrund des
Rückbaus von zwei Wohnobjekten).
Die gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegene
Eigenkapitalquote (incl. Sonderposten) von 63,4 % (Vorjahr 62,6%) ist als sehr
gut einzuschätzen.
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im
Berichtsjahr und zum Prüfungszeitpunkt jederzeit gegeben.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe
ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu
verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
Das außerordentlich gute Jahresergebnis der
Gesellschaft ermöglicht erstmalig eine Ausschüttung und damit einen außerplanmäßigen
Beitrag zur Haushaltskonsolidierung der Stadt. Es wird vorgeschlagen, einen
Betrag in Höhe von 250 Tsd. EUR zur Ausschüttung zu bringen. Kassenwirksam
würde ein Betrag in Höhe von ca. 210 Tsd. EUR (BuSt. 1.1.1.22.4651000 / Erträge
von Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
„KWP Revision GmbH “ geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2016 der
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wird zur Kenntnis
genommen.
- Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in
der Gesellschafterversammlung der Ascherslebener Gebäude- und
Wohnungsgesellschaft mbH
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2016 festzustellen,
b) dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen,
c) die Geschäftsführer Herr Wolfgang Adam und Herr Mike Eley für das
Geschäftsjahr 2016 zu entlasten und
d) dafür zu stimmen, dass vom Jahresüberschuss 250.000,00 EUR an die
Gesellschafterin ausgeschüttet und 1.125.738,49 EUR den Gewinnrücklagen zugeführt
werden.