Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Aschersleben ist Alleingesellschafterin der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH. Der Gesellschafterin obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafterin.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH zum 31.12.2016 von der "KWP Revision GmbH" Berlin. Es wurde gemäß § 53 Abs. 1  Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 17. Mai 2017 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Vorangestellt sei, dass durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BiIRUG) im Geschäftsjahr 2016 einige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2016 nicht mit den Vorjahreszahlen aus dem Geschäftsjahr 2015 vergleichbar sind. Um dennoch einen Zeitvergleich bei den betreffenden Posten durchführen zu können, wurde der Vorjahreswert von den Wirtschaftsprüfern angepasst und die Gewinn- und Verlustrechnung um eine dritte Spalte erweitert. Diese enthält unter Anwendung der nach BilRUG neu gefassten Definition zu den Umsatzerlösen, die nunmehr vergleichbaren Posten für das Vorjahr. Die Erläuterung der Abweichungen der Vorjahreswerte erfolgt unter Punkt III (Anlage I/3 Seite 4) bei den betroffenen Posten.

 

Zum Geschäftsjahr 2016:

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum Stichtag 31.12.2016 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.376 Tsd. EUR aus. (Vorjahr Jahresüberschuss 588 Tsd. EUR)

 

Die positive Ergebnisveränderung im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die deutlich geringeren Modernisierungsaufwendungen, die Erhöhung der Erlöse aus der Hausbewirt-schaftung sowie auf die Verbesserung des Zinsergebnisses zurückzuführen.

 

Die Leerstandsquote ist, wie bereits im Vorjahr, weiter gesunken und beträgt zum Stichtag 31.12.2016 8,8 % (2015  9,4 % ). Zum Bilanzstichtag waren 259 Wohnungen (2015 _ 280 WE) nicht vermietet.

 

Die Mieterlöse haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 120 Tsd. EUR erhöht. Der Anstieg resultiert aus Mietsteigerungen nach Modernisierung.

 

Die Durchschnittsmiete (Netto-Kaltmiete) lag 2016 bei 4,61 EUR/m² gegenüber 2015 bei 4,55 EUR/m² sowie 4,47 EUR /m² für 2014.

 

Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB erfolgten 2016 nicht (im Vorjahr 147 Tsd. EUR aufgrund des Rückbaus von zwei Wohnobjekten).

 

Die gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegene Eigenkapitalquote (incl. Sonderposten) von 63,4 % (Vorjahr 62,6%) ist als sehr gut einzuschätzen.

 

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtsjahr und zum Prüfungszeitpunkt jederzeit gegeben.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.

 

Das außerordentlich gute Jahresergebnis der Gesellschaft ermöglicht erstmalig eine Ausschüttung und damit einen außerplanmäßigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung der Stadt. Es wird vorgeschlagen, einen Betrag in Höhe von 250 Tsd. EUR zur Ausschüttung zu bringen. Kassenwirksam würde ein Betrag in Höhe von ca. 210 Tsd. EUR (BuSt. 1.1.1.22.4651000 / Erträge von Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen)

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „KWP Revision GmbH “ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH

 

a)      den Jahresabschluss zum 31.12.2016 festzustellen,

 

b)     dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen,

 

c)      die Geschäftsführer Herr Wolfgang Adam und Herr Mike Eley für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten und

 

d)     dafür zu stimmen, dass vom Jahresüberschuss 250.000,00 EUR an die Gesellschafterin ausgeschüttet und 1.125.738,49 EUR den Gewinnrücklagen zugeführt werden.