Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Im Nordwesten der Stadt Aschersleben in westlicher Verlängerung der Ernst-Toller-Straße bis Magdeburger Chaussee befinden sich Lagergebäude und Freiflächen des ehemaligen Handelskontors Obs - Gemüse - Speisekartoffeln (OGS).

Der Vorhabenträger beabsichtigt auf einer Teilfläche von 0,8 ha an der Ernst-Toller-Straße Flur 43  Flurstück 1/2 der Gemarkung Aschersleben ein Mischgebiet mit eingeschossigen Wohnhäusern und einer Sozialstation zu entwickeln.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Mischbaufläche (M) ausgewiesen. Da sich das Areal im Innenbereich befindet, soll das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren die geplante Nutzung rechtlich absichern.

Die Kosten der Bauleitplanung werden mittels eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 Abs.1 BauGB durch den Vorhabenträger, Herrn Christian Meixner, übernommen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben Flur 43 Flurstück 1/2 soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet – Ernst-Toller-Straße" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Süden durch ehemalige Bahnanlagen der Kleinbahn Aschersleben - Cochstedt, im Osten durch die Ernst-Toller-Straße, im Norden durch die Kleingartensparte „Frohsinn“ und im Westen durch ehemalige Gewerbeflächen (OGS) begrenzt. Die überplante Fläche beträgt ca. 0,8 ha (8.031 m²)


2.      Das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet – Ernst-Toller-Straße" soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

3.      Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3 abgeschlossen werden.


8 - Ja                  0 - Nein             0 - Enthaltungen