Sitzung: 23.08.2017 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0426/17
Der Vorhabenträger beabsichtigt auf
einer Teilfläche von 0,8 ha an der Ernst-Toller-Straße Flur 43 Flurstück 1/2 der Gemarkung Aschersleben ein
Mischgebiet mit eingeschossigen Wohnhäusern und einer
Sozialstation zu entwickeln.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist
das Gebiet als Mischbaufläche (M) ausgewiesen. Da sich das Areal im
Innenbereich befindet, soll das Bauleitplanverfahren im beschleunigten
Verfahren die geplante Nutzung rechtlich absichern.
Die Kosten der Bauleitplanung werden
mittels eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 Abs.1 BauGB durch den
Vorhabenträger, Herrn Christian Meixner, übernommen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Für das
Gebiet der Gemarkung Aschersleben Flur 43 Flurstück 1/2 soll der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet –
Ernst-Toller-Straße" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Süden durch
ehemalige Bahnanlagen der Kleinbahn Aschersleben - Cochstedt, im Osten durch
die Ernst-Toller-Straße, im Norden durch die Kleingartensparte „Frohsinn“ und
im Westen durch ehemalige Gewerbeflächen (OGS) begrenzt. Die überplante Fläche
beträgt ca. 0,8 ha (8.031 m²)
2. Das
Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20
"Mischgebiet – Ernst-Toller-Straße" soll im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
3. Zur
Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der
Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3 abgeschlossen werden.
8 - Ja 0 - Nein 0 - Enthaltungen