Betreff
Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 "Mischgebiet - Ernst-Toller-Straße" in Aschersleben
Vorlage
VI/0426/17
Aktenzeichen
IV/61-28.20/fi
Art
Beschlussvorlage

Im Nordwesten der Stadt Aschersleben in westlicher Verlängerung der Ernst-Toller-Straße bis Magdeburger Chaussee befinden sich Lagergebäude und Freiflächen des ehemaligen Handelskontors Obs - Gemüse - Speisekartoffeln (OGS).

Der Vorhabenträger beabsichtigt auf einer Teilfläche von 0,8 ha an der Ernst-Toller-Straße Flur 43  Flurstück 1/2 der Gemarkung Aschersleben ein Mischgebiet mit eingeschossigen Wohnhäusern und einer Sozialstation zu entwickeln.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Mischbaufläche (M) ausgewiesen. Da sich das Areal im Innenbereich befindet, soll das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren die geplante Nutzung rechtlich absichern.

Die Kosten der Bauleitplanung werden mittels eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 Abs.1 BauGB durch den Vorhabenträger, Herrn Christian Meixner, übernommen.


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Oberbürgermeister

Anlagen:

  1. Antrag Vorhabenträgers, Christian Meixner
  2. Geltungsbereich des VB-Planes Nr. 20
  3. Entwurf des städtebaulichen Vertrages

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben Flur 43 Flurstück 1/2 soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet – Ernst-Toller-Straße" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Süden durch ehemalige Bahnanlagen der Kleinbahn Aschersleben - Cochstedt, im Osten durch die Ernst-Toller-Straße, im Norden durch die Kleingartensparte „Frohsinn“ und im Westen durch ehemalige Gewerbeflächen (OGS) begrenzt. Die überplante Fläche beträgt ca. 0,8 ha (8.031 m²)


2.      Das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet – Ernst-Toller-Straße" soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

3.      Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3 abgeschlossen werden.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

keine

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: