Der Vorhabenträger beabsichtigt auf
einer Teilfläche von 0,8 ha an der Ernst-Toller-Straße Flur 43 Flurstück 1/2 der Gemarkung Aschersleben ein
Mischgebiet mit eingeschossigen Wohnhäusern und einer
Sozialstation zu entwickeln.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist
das Gebiet als Mischbaufläche (M) ausgewiesen. Da sich das Areal im
Innenbereich befindet, soll das Bauleitplanverfahren im beschleunigten
Verfahren die geplante Nutzung rechtlich absichern.
Die Kosten der Bauleitplanung werden
mittels eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 Abs.1 BauGB durch den
Vorhabenträger, Herrn Christian Meixner, übernommen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
- Antrag Vorhabenträgers,
Christian Meixner
- Geltungsbereich
des VB-Planes Nr. 20
- Entwurf
des städtebaulichen Vertrages
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Für das
Gebiet der Gemarkung Aschersleben Flur 43 Flurstück 1/2 soll der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet –
Ernst-Toller-Straße" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Süden durch
ehemalige Bahnanlagen der Kleinbahn Aschersleben - Cochstedt, im Osten durch
die Ernst-Toller-Straße, im Norden durch die Kleingartensparte „Frohsinn“ und
im Westen durch ehemalige Gewerbeflächen (OGS) begrenzt. Die überplante Fläche
beträgt ca. 0,8 ha (8.031 m²)
2. Das
Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20
"Mischgebiet – Ernst-Toller-Straße" soll im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
3. Zur
Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der
Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3 abgeschlossen werden.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
keine |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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