Sitzung: 09.08.2017 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VI/0425/17
Für das Areal zwischen Kreuzstraße und Lindenstraße war 1994 der Bau von
77 Sozialwohnungen in viergeschossiger Bauweise durch die GAP Leasing geplant.
Mit dem oberen Teil sollte das Gelände als Mischgebiet entwickelt werden. Im
Jahr 1994 erfolgte zum Vorentwurf des Bebauungsplanes die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange. Die GAP Leasing meldete 1997 Insolvenz an und somit
wurde das Vorhaben nach dem Abriss der Werkhallen nicht realisiert.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Aschersleben (2007) ist der betreffende
Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Deshalb liefen auch mehrere Gespräche
bzw. Verhandlungen mit Investoren, die an diesem Standort einen Einfamilienhausbebauung
realisieren wollten. Im Umfeld der Villenbebauung an der Lindenstraße und Einzelhausbebauung
an der Blumenstraße kann diese freie Fläche nachhaltig unter Nutzung der
anliegenden Infrastruktur ergänzt werden.
Seitens der Vermietung & Verpachtung Grundstückshandel
Michael Glittenberg, Bärenröder
Straße 97b, D-06493 Harzgerode OT Güntersberge liegt ein
Antrag zum Erwerb der Fläche vor und der Stadtentwicklungs- und
Wirtschaftsausschuss hat am 24.05.2017 eine entsprechende Option beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
1. Der Geltungsbereich des
Aufstellungsbeschlusses vom 07. April 1993 für den Bebauungsplan Nr. 17
“Mischgebiet – Bei den elf Morgen” wird um ca. 39.936 m² reduziert und
beinhaltet den südlichen Teil des ehemaligen Geländes der Baumaschinen
Gatersleben AG.
2. Für das
Gebiet der Gemarkung Aschersleben Flur 86
soll der Bebauungsplan Nr. 17 "Wohngebiet – Bei den elf Morgen " fortgeführt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Süden durch die Lindenstraße, im
Westen durch die Kreuzstraße und im Norden durch die Verlängerung der
Bahnhofstraße begrenzt. Die überplante Fläche beträgt ca. 2,38 ha (23.842 m²)
3. Die nachfolgenden Flurstücke der Flur
80 und Flur 86
oberhalb der Bahnhofstraße, südlich der Blumenstraße und westlich des 17-ner
Bergs sind nicht mehr Gegenstand des Planverfahrens.
4. Die Bezeichnung des südlichen
Teilgebietes des Bebauungsplanes wird geändert in Bebauungsplan Nr. 17
“Wohngebiet – Bei den elf Morgen” und hat damit einen Geltungsbereich von 2,38
ha Größe.
5. Zur
Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung und zur Haftungsfreistellung der
Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3 mit Vermietung &
Verpachtung Grundstückshandel Michael Glittenberg, Bärenröder Straße 97b, D-06493 Harzgerode
OT Güntersberge abgeschlossen werden.