Der Stadtrat Aschersleben hat die im Aufstellungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden abschließend geprüft.

Die Stadt Aschersleben beschließt den Bebauungsplan in der Fassung nach erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt als Ortsgesetz.

Für die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue“ ist die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses notwendig.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. In seiner Sitzung am 06.09.2017 den Bebauungsplan Nr. 12, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
    Der Geltungsbereich hat eine Größe von 8,38 ha (83.793 m²).
  2. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 12 wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 12 ist ortsüblich bekannt zu machen.

Ja                        Nein                   Enthaltungen

(Keine Abstimmung – Informationsvorlage)