Sitzung: 17.05.2017 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: VI/0380/17
Die zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 geäußerten
Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind bewertet
worden. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch
Auslage in der Zeit vom 21. November bis einschließlich 05. Dezember 2016
wurden keine Hinweise und Bedenken vorgetragen. Auf der Grundlage der
vorgenommenen Abwägung wurde die Entwurfsplanung des Bebauungsplanes
entwickelt.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Entwurf der
Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
Die öffentliche Auslegung ist mindestens eine Woche vor Beginn der
Auslegung ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo die Planzeichnung
mit Begründung, Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Informationen während
der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
Die Behörden sind zum Entwurf erneut zu beteiligen.
Umweltprüfung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 erfordert eine Umweltprüfung
i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen
Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in der Begründung zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit
ausgelegt.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:
-
Umweltbericht
-
Gutachten:
-
Geotechnisches Gutachten 2011
-
Biotop- und Artenerfassungen 2010 und 2013
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BIMSCH-Verfahren 2013, Umweltfachliche Untersuchungen
-
BIMSCH-Verfahren 2013, Landschaftsbildbewertung
-
BIMSCH-Verfahren 2013, Immissionsprognose und
Umweltverträglichkeitsstudie
-
BIMSCH-Verfahren 2013, Bodenschutz-Nachtrag 2014
-
Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Entwurf zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 18 bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B
(textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung einschließlich Begründung
mit Umweltbericht zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 wird
gebilligt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 18 ist gemäß § 3 Abs. (2) BauGB mit den wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats
zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) BauGB zur Abgabe einer
Stellungnahme aufzufordern. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist darauf hinzuweisen, welche wesentlichen umweltbezogenen
Stellungnahmen bereits vorliegen, dass während der Auslegung von jedermann
Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Stadt Aschersleben wird
ermächtigt einen Durchführungs- und Erschließungsvertrag mit dem Antragsteller
der Betriebsgemeinschaft Schackenthal abzuschließen.
Beschluss:
Der
Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 bestehend aus dem Teil A
(Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden
Fassung einschließlich Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 wird gebilligt.
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 ist gemäß § 3 Abs. (2)
BauGB mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2)
BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Der Beschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, welche wesentlichen
umweltbezogenen Stellungnahmen bereits vorliegen, dass während der Auslegung
von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht
werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die
Stadt Aschersleben wird ermächtigt einen Durchführungs- und
Erschließungsvertrag mit dem Antragsteller der Betriebsgemeinschaft
Schackenthal abzuschließen.
Abstimmung zur
Vorlage: 18 Ja 9 Nein 2 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 345/17