Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Die zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 geäußerten Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind bewertet worden. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslage in der Zeit vom 21. November bis einschließlich 05. Dezember 2016 wurden keine Hinweise und Bedenken vorgetragen. Auf der Grundlage der vorgenommenen Abwägung wurde die Entwurfsplanung des Bebauungsplanes entwickelt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung ist mindestens eine Woche vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo die Planzeichnung mit Begründung, Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Informationen während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

Die Behörden sind zum Entwurf erneut zu beteiligen.

 

Umweltprüfung

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

 

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:

-            Umweltbericht

-            Gutachten:

-        Geotechnisches Gutachten 2011

-        Biotop- und Artenerfassungen 2010 und 2013

-        BIMSCH-Verfahren 2013, Umweltfachliche Untersuchungen

-        BIMSCH-Verfahren 2013, Landschaftsbildbewertung

-        BIMSCH-Verfahren 2013, Immissionsprognose und Umweltverträglichkeitsstudie

-        BIMSCH-Verfahren 2013, Bodenschutz-Nachtrag 2014

-            Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung einschließlich Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 wird gebilligt.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 ist gemäß § 3 Abs. (2) BauGB mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, welche wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen bereits vorliegen, dass während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Stadt Aschersleben wird ermächtigt einen Durchführungs- und Erschließungsvertrag mit dem Antragsteller der Betriebsgemeinschaft Schackenthal abzuschließen.


Zwischenzeitlich sind 9 Ausschussmitglieder anwesend.

 

 

Ja                        Nein                   Enthaltungen

6                          1                          2