Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: /

Die zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Schackenthal – Stadt Aschersleben geäußerten Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind bewertet worden.

Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslage in der Zeit vom 21. November 2016 bis einschließlich 05. Dezember 2016 wurden keine Hinweise und Bedenken vorgetragen.

 

Auf der Grundlage der vorgenommenen Abwägung wurde die Entwurfsplanung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Schackenthal – Stadt Aschersleben erstellt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes bestehend aus Planzeichnung, Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist mindestens eine Woche vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo die Planzeichnung mit Begründung, Umweltbericht sowie umweltrelevante Informationen während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann. Die Behörden sind zum Entwurf erneut zu beteiligen.

 

Umweltprüfung

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Schackenthal – Stadt Aschersleben erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

 

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:

-              Umweltbericht

-              Gutachten:

-              Geotechnisches Gutachten, 2011

-              Biotop- und Artenerfassungen 2010 und 2013

-              BIMSCH-Verfahren 2013, Umweltfachliche Untersuchungen

-              BIMSCH-Verfahren 2013, Landschaftsbildbewertung

-              BIMSCH-Verfahren 2013, Immissionsprognose und Umweltverträglichkeitsstudie

-              BIMSCH-Verfahren 2013, Bodenschutz-Nachtrag 2014

-              Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Schackenthal – Stadt Aschersleben, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung, wird gebilligt.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, welche wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen bereits vorliegen, dass während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.