Sitzung: 15.03.2017 Ortschaftsrat Schackenthal
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0378/17
Die zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des
Ortsteiles Schackenthal – Stadt Aschersleben geäußerten Hinweise der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind bewertet worden.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch
Auslage in der Zeit vom 21. November 2016 bis einschließlich 05. Dezember 2016
wurden keine Hinweise und Bedenken vorgetragen.
Auf der Grundlage der vorgenommenen Abwägung wurde die Entwurfsplanung
der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Schackenthal – Stadt
Aschersleben erstellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes bestehend aus Planzeichnung,
Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist mindestens eine Woche vor Beginn der
Auslegung ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo die Planzeichnung
mit Begründung, Umweltbericht sowie umweltrelevante Informationen während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann. Die
Behörden sind zum Entwurf erneut zu beteiligen.
Umweltprüfung
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Schackenthal –
Stadt Aschersleben erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in
der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a
BauGB in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu integrieren und
wird nun öffentlich mit ausgelegt.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:
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Umweltbericht
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Gutachten:
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Geotechnisches Gutachten, 2011
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Biotop- und Artenerfassungen 2010 und 2013
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BIMSCH-Verfahren 2013, Umweltfachliche Untersuchungen
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BIMSCH-Verfahren 2013, Landschaftsbildbewertung
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BIMSCH-Verfahren 2013, Immissionsprognose und
Umweltverträglichkeitsstudie
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BIMSCH-Verfahren 2013, Bodenschutz-Nachtrag 2014
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Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Entwurf zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Schackenthal – Stadt Aschersleben, bestehend
aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden
Fassung, wird gebilligt.
Der Entwurf der 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit den wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats zu
jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) BauGB zur Abgabe einer
Stellungnahme aufzufordern. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist darauf hinzuweisen, welche wesentlichen umweltbezogenen
Stellungnahmen bereits vorliegen, dass während der Auslegung von jedermann
Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die
Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.