Sitzung: 15.02.2017 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: 1
Vorlage: VI/0366/16
Im Nordwesten der Stadt Aschersleben befindet sich in der Wilslebener
Chaussee 24 das Betreuungszentrum der Wörz + Helbig Gesellschaft für Soziale
Einrichtungen mbH aus Gerbstedt auf einer Gesamtfläche von 5,2 ha.
Die Pflegeeinrichtung mit gegenwärtig 80 Plätzen soll modernisiert und
ergänzt werden. Seitens des Vorhabenträgers ist geplant, einen viergeschossigen
Ersatzneubau als neues Wohnheim mit Räumen für Verwaltung, Küche, Cafeteria,
Personal und Technik zu errichten. In den frei werdenden Gebäuden werden eine
Demenzstation mit ca. 18 Plätzen und ca. 20 Wohnungen für betreutes Wohnen
eingerichtet.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Sonderbaufläche
(S) Nr. 11 Altenpflegeheim "Wilslebener Chaussee" ausgewiesen. Das
Bauleitplanverfahren soll die geplanten Erweiterungen rechtlich absichern.
Die Kosten der Bauleitplanung werden mittels eines städtebaulichen
Vertrags nach § 11 Abs.1 BauGB durch den Vorhabenträger, die Wörz + Helbig
Gesellschaft für Soziale Einrichtungen aus Gerbstedt, übernommen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Für das
Gebiet der Gemarkung Aschersleben Flur 2 Flurstücke 2/1 soll der Vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 19 "Betreuungszentrum
Wilslebener Chaussee" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Südwesten
durch die Wilsleber Chaussee, im Osten durch den Wertstoffhof des
Salzlandkreises, im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.
Die überplante Fläche beträgt ca. 5,2 ha (51.780 m²)
2. Zur
Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger des Betreuungszentrums und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll der
städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3 abgeschlossen werden.
Ja Nein Enthaltungen
7 - 1