Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: 1

Im Nordwesten der Stadt Aschersleben befindet sich in der Wilslebener Chaussee 24 das Betreuungszentrum der Wörz + Helbig Gesellschaft für Soziale Einrichtungen mbH aus Gerbstedt auf einer Gesamtfläche von 5,2 ha.

Die Pflegeeinrichtung mit gegenwärtig 80 Plätzen soll modernisiert und ergänzt werden. Seitens des Vorhabenträgers ist geplant, einen viergeschossigen Ersatzneubau als neues Wohnheim mit Räumen für Verwaltung, Küche, Cafeteria, Personal und Technik zu errichten. In den frei werdenden Gebäuden werden eine Demenzstation mit ca. 18 Plätzen und ca. 20 Wohnungen für betreutes Wohnen eingerichtet.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Sonderbaufläche (S) Nr. 11 Altenpflegeheim "Wilslebener Chaussee" ausgewiesen. Das Bauleitplanverfahren soll die geplanten Erweiterungen rechtlich absichern.

Die Kosten der Bauleitplanung werden mittels eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 Abs.1 BauGB durch den Vorhabenträger, die Wörz + Helbig Gesellschaft für Soziale Einrichtungen aus Gerbstedt, übernommen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben Flur 2 Flurstücke 2/1 soll der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19 "Betreuungszentrum Wilslebener Chaussee" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Südwesten durch die Wilsleber Chaussee, im Osten durch den Wertstoffhof des Salzlandkreises, im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Die überplante Fläche beträgt ca. 5,2 ha (51.780 m²)

2.      Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger des Betreuungszentrums und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3 abgeschlossen werden.


Ja                        Nein                   Enthaltungen

7                          -                           1