Der 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12  lag vom 21.03.2016 - 22.04.2016 und 25.04.2016 - 27.05.2016 öffentlich aus. Seitens des potentiellen Investors war geplant, die beiden Kanäle (Schmutz- und Regenwasser) in die Planstraße A umzuverlegen. Seit September 2016 ist bekannt, dass aus Kostengründen eine Umverlegung der Kanäle nicht erfolgen wird. Demzufolge wird das Leitungsrecht zu Gunsten des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung wieder im B-Plan berücksichtigt und die Baugrenzen entsprechend geändert.

Diese Änderung zieht die Erarbeitung des 4. Entwurfes zum B-Plan Nr. 12 und eine erneute öffentliche Auslegung nach sich.

Der 3. Entwurf des Bebauungsplanes ist erneut für einen Monat öffentlich auszulegen. Ausgewählte Behörden sind zum 4. Entwurf wieder zu beteiligen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt:

den 4. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung.

Die Begründung mit Umweltbericht zum 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 wird gebilligt.

Der 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 ist gemäß § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Ausgewählte Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift zu den geänderten Planteilen vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.