Sitzung: 11.01.2017 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VI/0349/16
Der 3. Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 12 lag vom 21.03.2016 - 22.04.2016 und
25.04.2016 - 27.05.2016 öffentlich aus.
Seitens des potentiellen Investors war geplant, die beiden Kanäle (Schmutz- und
Regenwasser) in die Planstraße A umzuverlegen. Seit September 2016 ist bekannt,
dass aus Kostengründen eine Umverlegung der Kanäle nicht erfolgen wird.
Demzufolge wird das Leitungsrecht zu Gunsten des Eigenbetriebes
Abwasserentsorgung wieder im B-Plan berücksichtigt und die Baugrenzen
entsprechend geändert.
Diese Änderung
zieht die Erarbeitung des 4. Entwurfes zum B-Plan Nr. 12 und eine erneute
öffentliche Auslegung nach sich.
Der 3. Entwurf des
Bebauungsplanes ist erneut für einen Monat öffentlich auszulegen. Ausgewählte
Behörden sind zum 4. Entwurf wieder zu beteiligen.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat Aschersleben beschließt:
den
4. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung)
und Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung.
Die
Begründung mit Umweltbericht zum 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 wird
gebilligt.
Der
4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 ist gemäß § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch für
die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Ausgewählte
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2)
Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Der
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass
während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur
Niederschrift zu den geänderten Planteilen vorgebracht werden können und nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.