Sitzung: 16.11.2016 Ortschaftsrat Drohndorf
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: /, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: VI/0335/16
In der Satzung
der Stadt Aschersleben vom 03.12.2015 wurde im § 7 der Umlagesatz zur Umlage
des Flächenbeitrages und des Erschwernisbeitrages der jeweiligen
Unterhaltungsverbände festgesetzt.
Für die
Ermittlung der Flächen, die nicht der Grundsteuer A unterliegen, wurde ein
durchschnittlicher Prozentsatz für alle UHV herangezogen.
Entsprechend
der Flächennutzungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder
wurde dieser Prozentsatz ermittelt und weicht geringfügig vom Umlagesatz der
UHV ab.
Aus diesem
Grund wird vorgeschlagen die Satzung zu ersetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die
in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der
Verbandsbeiträge für das Beitragsjahr 2015 der Unterhaltungsverbände
"Wipper-Weida"," Selke/Obere Bode"," Westliche
Fuhne/Ziethe" und "Untere Bode" (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung
– GUBS).
Herr Seidensticker erteilt Frau Rother das Wort.
Frau Rother macht entsprechende Ausführungen zu der Satzung.
Sie erklärt, dass die Stadt seit dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes dazu
verpflichtet ist diese Kosten auf die Bürger umzulegen. Um dies rechtlich zu
unterstreichen muss die Stadt eine Satzung festlegen.
Frau Rother erklärt, dass der Bescheid den die Gemeinde vom Unterhaltungsverband bekommt auf die einzelnen Grundstückseigentümer umgelegt werden muss. Dazu wird auch der entsprechende Verwaltungsaufwand umgelegt. Die derzeitige Höhe konnte noch nicht ermittelt werden. Sie erläutert an einem Beispiel, wie groß der Flächenbeitrag und der Erschwernisbeitrag für Drohndorf ist.
Frau Herrmann fragt, ob die Bescheide für 2015 und 2016 zusammengefasst werden. Frau Rother bejaht dies.
Da es keine weiteren Fragen gibt, stellt Herr Seidensticker die Vorlage zur Abstimmung:
-- Ja 6 Nein 1 Enthaltungen
Beschluss: