Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: /, Nein: 6, Enthaltungen: 1

In der Satzung der Stadt Aschersleben vom 03.12.2015 wurde im § 7 der Umlagesatz zur Umlage des Flächenbeitrages und des Erschwernisbeitrages der jeweiligen Unterhaltungsverbände festgesetzt.

Für die Ermittlung der Flächen, die nicht der Grundsteuer A unterliegen, wurde ein durchschnittlicher Prozentsatz für alle UHV herangezogen.

Entsprechend der Flächennutzungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder wurde dieser Prozentsatz ermittelt und weicht geringfügig vom Umlagesatz der UHV ab.

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen die Satzung zu ersetzen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge für das Beitragsjahr 2015 der Unterhaltungsverbände "Wipper-Weida"," Selke/Obere Bode"," Westliche Fuhne/Ziethe" und "Untere Bode" (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS).


Herr Seidensticker erteilt Frau Rother das Wort.

 

Frau Rother macht entsprechende Ausführungen zu der Satzung. Sie erklärt, dass die Stadt seit dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes dazu verpflichtet ist diese Kosten auf die Bürger umzulegen. Um dies rechtlich zu unterstreichen muss die Stadt eine Satzung festlegen.

Frau Rother erklärt, dass der Bescheid den die Gemeinde vom Unterhaltungsverband bekommt auf die einzelnen Grundstückseigentümer umgelegt werden muss. Dazu wird auch der entsprechende Verwaltungsaufwand umgelegt. Die derzeitige Höhe konnte noch nicht ermittelt werden. Sie erläutert an einem Beispiel, wie groß der Flächenbeitrag und der Erschwernisbeitrag für Drohndorf ist. 

 

Frau Herrmann fragt, ob die Bescheide für 2015 und 2016 zusammengefasst werden. Frau Rother bejaht dies.

 

 

Da es keine weiteren Fragen gibt, stellt Herr Seidensticker die Vorlage zur Abstimmung:

 

-- Ja                                          6  Nein                                               1  Enthaltungen

 

Beschluss: