Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /

Der 1. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12  lag bereits vom 23.05. bis 26.06.2001 und der 2. Entwurf in der Zeit vom 03.06. bis 05.07.2013 öffentlich aus. Die zum 2. Entwurf geäußerten Bedenken und Hinweise der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Bürger wurden bewertet und auf dieser Grundlage hat der Stadtrat am 27.05.2014 einen entsprechenden Abwägungsbeschluss gefasst. Ein dritter Entwurf wurde erforderlich, weil für das Teilgebiet 3 ein Investor gefunden hat, um das Gebiet zu erschließen und zu bebauen. Unter Berücksichtigung diverser Änderungswünsche zur Erschließung und der Abwägung vom Mai 2014 wurde die dritte Entwurfsfassung des Bebauungsplanes entwickelt.

Der 3. Entwurf des Bebauungsplanes ist erneut für einen Monat öffentlich auszulegen. Die Behörden sind zum 2. Entwurf wieder zu beteiligen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt:

den 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung.

Die Begründung mit Umweltbericht zum 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 wird gebilligt.

Der 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 ist gemäß § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift zu den geänderten Planteilen vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


Ja                        Nein                   Enthaltungen

9                           -                            -