Sitzung: 23.09.2015 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: VI/0200/15
Stellungnahme der
Stadt Aschersleben im Rahmen des Anhörungsverfahrens im Plangenehmigungsverfahren
für das Vorhaben "Hochwasserschutz Wipper
Ortslage Drohndorf"
Der
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
beabsichtigt, eine Hochwasserschutzanlage an der Wipper in der Ortslage
Drohndorf zwischen der Mündung des Drohndorfer Mühlgrabens, km 24+733, und dem
Zick-Zack-Graben, km 26+932, zu errichten.
Durch das
Hochwasserereignis an der Wipper 1994 wurde die Ortslage Drohndorf weiträumig
überflutet. Ausgehend von den aktuellen Wasserspiegellagenberechnungen für die
Wipper (Planungsgesellschaft Scholz+Lewis mbH, 2007) wurden anhand einer
Gefährdungsanalyse hochwassergefährdete Bereiche identifiziert. Als
Bemessungsabfluss für eine Sicherung des Hochwasserschutzes für die bebauten
Bereiche wurde ein HQ100 mit HRB Wippra = 37 m³/s zugrunde gelegt.
Ziel des
Vorhabens ist es, einen Hochwasserschutz für ein HQ 100 mit 0,50 m Freibord für
die Ortslage Drohndorf zu gewährleisten.
In der
Ortschaftsratssitzung am 31.08.2015 wurde der Ortschaftsrat Drohndorf umfassend
informiert.
Im Rahmen des
Plangenehmigungsverfahrens ist die Stadt Aschersleben aufgefordert, eine
entsprechende Stellungnahme abzugeben.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss beschließt:
Der in der Anlage beigefügte Wortlaut der Stellungnahme der Stadt
Aschersleben zum Plangenehmigungsverfahren „Hochwasserschutz Wipper Ortslage
Drohndorf“ vom 25.08.2015 wird bestätigt.
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss beschließt:
Der in der
Anlage beigefügte Wortlaut der Stellungnahme der Stadt Aschersleben zum
Plangenehmigungsverfahren „Hochwasserschutz Wipper Ortslage Drohndorf“ vom
25.08.2015 wird bestätigt.
Ja Nein Enthaltungen
10 - -