Der 2. Entwurf
zum Bebauungsplan Nr. 12 hat vom 03.06.2013 bis 05.07.2013 öffentlich
ausgelegen. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
sind die in den Stellungnahmen zum B-Plan Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue“
geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
Dazu prüft der
Stadtrat Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet einzeln die
geäußerten Hinweise. In der Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht
zugemessen.
Das Prüfergebnis ist im Verfahren zum
Bebauungsplan Nr. 12 zu berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an
die jeweiligen Einwänder bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB
vorgegeben.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 27.05.2015 über die
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 12 gemäß
Abwägungsdokumentation in der Anlage.
Das
Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.