Sitzung: 06.05.2015 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: VI/0143/15
Das Baugebiet "Vogelgesang" wurde durch den Vorhabenträger, die
Bau- und Immobiliengesellschaft mbH aus Aschersleben, entwickelt. Am Standort
sind die Erschließungsanlagen und je 5 Einzel- und Reihenhäuser sowie zwei
Mehrfamilienhäuser entstanden.
Auf Grund wirtschaftlicher Gegebenheiten am Immobilienmarkt in
Aschersleben ist der Vorhabenträger noch bevor es zum Satzungsbeschluss kam in
Insolvenz geraten, und das Bauleitplanverfahren konnte nicht beendet werden.
Das Land Sachsen – Anhalt hat mit Wirkung vom
16.03.2011 ein neues Wassergesetz erlassen. Da das Plangebiet durch die
festgesetzten Überschwemmungsflächen der Eine im südlichen Bereich betroffen
ist, kann das Bauleitplanverfahren aus
öffentlich-rechtlichen Gründen nicht mehr durchgeführt bzw. zum Abschluss
gebracht werden.
Das
Baugebiet ist zu ca. 88 % bebaut und das restlich verbliebene Grundstück und
zukünftige Bauanträge können gemäß § 34 BauGB beurteilt und genehmigt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Das Bauleitplanverfahren zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Wohngebiet - Vogelgesang“ in Aschersleben mit dem Beschluss über die
Aufstellung vom 27.09.2000 (Beschluss – Nr. 231/00) in der Fassung des
Beschlusses über die Billigung des Entwurfs vom 18.04.2001 (Beschluss – Nr. 371/01)
wird aufgehoben.
Ja Nein Enthaltungen
7 - -