Sitzung: 25.03.2015 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: -, Enthaltungen: 2, Befangen: -
Vorlage: VI/0135/15
Die zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
OT Wilsleben – Stadt Aschersleben geäußerten Hinweise der Behörden sind
bewertet und eingearbeitet worden. Der daraus resultierende Entwurf der 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes ist für einen Monat öffentlich auszulegen.
Die Behörden sind zum Entwurf erneut zu beteiligen.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
Den
Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Wilsleben – Stadt
Aschersleben bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit
Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.
Der
Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für
die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2)
BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Der Beschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, welche wesentlichen
umweltbezogenen Stellungnahmen bereits vorliegen, dass während der Auslegung
von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht
werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt
bleiben können.
Ja Nein Enthaltungen
3 - 2