Die zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
OT Wilsleben – Stadt Aschersleben geäußerten Hinweise der Behörden sind
bewertet und eingearbeitet worden. Der daraus resultierende Entwurf der 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes ist für einen Monat öffentlich auszulegen.
Die Behörden sind zum Entwurf erneut zu beteiligen.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
Den
Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Wilsleben – Stadt
Aschersleben bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit
Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.
Der
Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für
die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2)
BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Der Beschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, welche wesentlichen
umweltbezogenen Stellungnahmen bereits vorliegen, dass während der Auslegung
von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht
werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt
bleiben können.
Beschluss:
Den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
OT Wilsleben – Stadt Aschersleben bestehend aus der Planzeichnung und der
Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.
Der Entwurf der 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit den wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats zu
jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) BauGB zur Abgabe einer
Stellungnahme aufzufordern. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist darauf hinzuweisen, welche wesentlichen umweltbezogenen
Stellungnahmen bereits vorliegen, dass während der Auslegung von jedermann
Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die
Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Abstimmung zur
Vorlage: - mehrheitlich beschlossen –
Beschluss-Nr.: 123/15