Die zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Wilsleben – Stadt Aschersleben geäußerten Hinweise der Behörden sind bewertet und eingearbeitet worden. Der daraus resultierende Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist für einen Monat öffentlich auszulegen. Die Behörden sind zum Entwurf erneut zu beteiligen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

Den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Wilsleben – Stadt Aschersleben bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, welche wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen bereits vorliegen, dass während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.


Beschluss:

 

Den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Wilsleben – Stadt Aschersleben bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, welche wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen bereits vorliegen, dass während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

 

Abstimmung zur Vorlage: - mehrheitlich beschlossen –

                                                                                                                

                                                                                                              Beschluss-Nr.: 123/15