Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wilsleben ist seit 22.12.2005 rechtkräftig. Das Betriebsgelände der ehemaligen Ziegelei ist als Sonderbaufläche – Zweckbindung: Tonverarbeitende Industrie – festgesetzt.

Seit der Einstellung der Ziegelproduktion am Standort am 31.12.2002 dümpelt  das Gelände dahin und wurde als Müllzwischenlager missbraucht.

Durch den neuen Eigentümer, die Schall Holding GmbH aus Nürtingen, soll die Gewerbebrache wiederbelebt und als Logistikzentrum für ein Getränkelager entwickelt werden. Mit der beabsichtigten Nutzung können 40 – 50 Arbeitsplätze entstehen. Die Schall Holding GmbH hat deshalb am 18.12.2014 einen Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes und auf Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gestellt, um das Areal als Gewerbegebiet umzunutzen.

Die Wiederbelebung der Gewerbebrache und die damit verbundene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sowei die Durchführung des Bauleitplanverfahrens sind vereinbar mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Aschersleben im Ortsteil Wilsleben.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Für das Gebiet der Gemarkung Wilsleben südlich der Landesstraße L 73 ist für die Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan durchzuführen.
  2. Für das Gebiet in der Gemarkung Wilsleben
     
    soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 7,59 ha.
  3. Für die städtebaulichen Planungsleistung ist durch den Antragsteller ein fachkundiges Planungsbüro zu beauftragen und zu bezahlen. Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3 abgeschlossen werden