Betreff
Beschluss zur Einleitung des 1. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan und über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 "Gewerbegebiet - Alte Ziegelei" des Ortsteiles Wilsleben - Stadt Aschersleben
Vorlage
VI/0124/14
Aktenzeichen
61-20.01/fi
Art
Beschlussvorlage

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wilsleben ist seit 22.12.2005 rechtkräftig. Das Betriebsgelände der ehemaligen Ziegelei ist als Sonderbaufläche – Zweckbindung: Tonverarbeitende Industrie – festgesetzt.

Seit der Einstellung der Ziegelproduktion am Standort am 31.12.2002 dümpelt  das Gelände dahin und wurde als Müllzwischenlager missbraucht.

Durch den neuen Eigentümer, die Schall Holding GmbH aus Nürtingen, soll die Gewerbebrache wiederbelebt und als Logistikzentrum für ein Getränkelager entwickelt werden. Mit der beabsichtigten Nutzung können 40 – 50 Arbeitsplätze entstehen. Die Schall Holding GmbH hat deshalb am 18.12.2014 einen Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes und auf Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gestellt, um das Areal als Gewerbegebiet umzunutzen.

Die Wiederbelebung der Gewerbebrache und die damit verbundene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sowei die Durchführung des Bauleitplanverfahrens sind vereinbar mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Aschersleben im Ortsteil Wilsleben.


 

 

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Oberbürgermeister

 

Anlagen:

  1. Auszug aus dem F-Plan Wilsleben
  2. Geltungsbereich des VB-Planes Nr. 17
  3. Entwurf des städtebaulichen Vertrages

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Für das Gebiet der Gemarkung Wilsleben südlich der Landesstraße L 73 ist für die Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan durchzuführen.
  2. Für das Gebiet in der Gemarkung Wilsleben
     
    soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 7,59 ha.
  3. Für die städtebaulichen Planungsleistung ist durch den Antragsteller ein fachkundiges Planungsbüro zu beauftragen und zu bezahlen. Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3 abgeschlossen werden

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: