Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der Betriebssatzung vom 28.11.2001 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) verpflichtet für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.

 

Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind

  • der Erfolgsplan
  • der Vermögensplan
  • der Finanzplan
  • der Investitionsplan
  • die Stellenübersicht.

 

Übereinstimmend mit dem Runderlass des Ministeriums des Innern vom September 1999 obliegt die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes dem Gemeinderat. Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.

Zur Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Vorbericht hinzugefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Dem Erfolgsplan 2015 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.094.100 € zugestimmt.
  2. Dem Vermögensplan 2015 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 248.500 € zugestimmt.
  3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2015 wird auf 250. 000 € festgesetzt.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Dem Erfolgsplan 2015 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.094.100 € zugestimmt.
  2. Dem Vermögensplan 2015 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 248.500 € zugestimmt.
  3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2015 wird auf 250. 000 € festgesetzt.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt -

 

                                                                                                             Beschluss-Nr.: 82/14