Die Stadt Aschersleben beschließt
den Bebauungsplan in der Fassung nach erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt
als Ortsgesetz.
Für die Rechtskraft des
Bebauungsplans Nr. 14 „Industrie- und Gewerbegebiet – Nord/West,
Junkersfeld“ Änderung der Teilgebiete GE 1 und GIe 1 ist die ortsübliche
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses notwendig.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- in seiner Sitzung am 15.10.2014
den Bebauungsplan Nr. 14 „Industrie- und Gewerbegebiet – Nord/West,
Junkersfeld“ Änderung der Teilgebiete GE 1 und GIe 1,
bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (textliche
Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 7,18
ha (71.779 m²). Die
Anlage ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
- Die Begründung mit
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 14
Änderung der Teilgebiete GE 1 und
GIe 1wird gebilligt.
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt:
- in
seiner Sitzung am 15.10.2014 den Bebauungsplan Nr. 14 „Industrie- und
Gewerbegebiet – Nord/West, Junkersfeld“
Änderung der Teilgebiete GE 1 und
GIe 1, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B
(textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach §
10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 7,18 ha (71.779 m²). Die
Anlage ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
- Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan
Nr. 14 Änderung der Teilgebiete GE 1 und GIe 1wird gebilligt.
Abstimmung zur
Vorlage: - einstimmig beschlossen -