Sitzung: 10.09.2014 Stadtentwicklungsausschuss
Vorlage: VI/0066/14
Die Stadt Aschersleben beschließt
den Bebauungsplan in der Fassung nach erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt
als Ortsgesetz.
Für die Rechtskraft des
Bebauungsplans Nr. 14 „Industrie- und Gewerbegebiet – Nord/West,
Junkersfeld“ Änderung der Teilgebiete GE 1 und GIe 1 ist die ortsübliche
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses notwendig.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- in seiner Sitzung am 15.10.2014
den Bebauungsplan Nr. 14 „Industrie- und Gewerbegebiet – Nord/West,
Junkersfeld“ Änderung der Teilgebiete GE 1 und GIe 1,
bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (textliche
Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 7,18
ha (71.779 m²). Die
Anlage ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
- Die Begründung mit
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 14
Änderung der Teilgebiete GE 1 und
GIe 1wird gebilligt.