Der Stadtrat Aschersleben hat die im Aufstellungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden abschließend geprüft.

Die Stadt Aschersleben beschließt den Bebauungsplan in der Fassung nach erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt als Ortsgesetz.

Für die Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 14 „Industrie- und Gewerbegebiet – Nord/West, Junkersfeld“  Änderung der Teilgebiete GE 1 und GIe 1 ist die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses notwendig.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. in seiner Sitzung am 15.10.2014 den Bebauungsplan Nr. 14 „Industrie- und Gewerbegebiet – Nord/West, Junkersfeld“  Änderung der Teilgebiete GE 1 und GIe 1, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 7,18 ha (71.779 m²). Die Anlage ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
  2. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 14   Änderung der Teilgebiete GE 1 und GIe 1wird gebilligt.