Sitzung: 21.05.2014 Ortschaftsrat Schackstedt
Vorlage: V/0759/14
Im Gebietsänderungsvertrag
zwischen der Stadt Aschersleben und der Gemeinde Schackstedt ist
festgeschrieben (siehe Anlage 1), dass als eine investive Verpflichtung die
Sanierung/ ein Neubau des Dorfgemeinschaftshauses erfolgen soll. Diese Maßnahme
steht unter dem Vorbehalt, dass sie nur dann erfolgt, soweit Fördermittel in
Anspruch genommen werden können.
Im Rahmen der
Anhörung der Haushaltssatzung 2014 am 20.11.2013 wurde von den Ortschaftsräten
einstimmig beschlossen, dass ihnen für
die nächste Sitzung ein konkreter Vorschlag zur Sanierung des
Dorfgemeinschaftshauses vorgelegt wird.
In der Sitzung
des Ortschaftsrates am 26.03.2014 wurde der Ortschaftsrat entsprechend
informiert. Dabei waren sich alle Beteiligten darüber einig, dass ein Neubau
eines Dorfgemeinschaftshauses nicht errichtet werden soll, sondern man in
vorhandene eigene Objekte investiert. Zudem wurde der Ortschaftsrat davon in
Kenntnis gesetzt, dass im städtischen Haushalt bis 2017 keine Planansätze
veranschlagt sind und somit frühestens ab 2018 begonnen werden kann,
vorausgesetzt, es können Fördermittel akquiriert werden.
Als
Sanierungsobjekt wird das Gemeindehaus Bullenwinkel 7 vorgeschlagen, da das
Wohnhaus am ehemaligen örtlichen Bauwirtschaftshof zwischenzeitlich verkauft
wurde.
Im Ergebnis
der Sanierung soll eine sinnvolle Mehrfachnutzung möglich sein, d. h. das
Bürgerbüro, die Kindertagesstätte, die Gemeindearbeiter und ihnen zugewiesene
Arbeitskräfte im grünen Bereich,
örtliche Kultur- und Sportgruppen und die Senioren sind als potentielle
Nutzer denkbar. Die dafür erforderlichen logistischen Anforderungen fanden in
der Raumaufteilung entsprechende Berücksichtigung (s. Anlage 2). Zudem kann der Versammlungsraum, welcher ca.
40 Personen Platz bietet, durch den Einbau von entsprechenden Toiletten und
einer Küchenzeile, nicht nur als Sitzungsraum des Ortschaftsrates, sondern auch
von den zuvor genannten Interessenten ausgiebig genutzt werden.
Folgende
Räumlichkeiten im Erdgeschoss (ca. 325 m²) sind angedacht: der Gemeinderaum (50
m²) mit einem Durchbruch zur Küche und Hauswirtschaftsraum, ein Behinderten-WC
vom Flur aus erreichbar, neue Bürgerbüroräume, Aufenthaltsraum für die
Mitarbeiter Bauwirtschaftshof und einem Lagerraum (z. B. für
Gymnastikutensilien). Das 1. Obergeschoss, in welchem sich die
Kindertagesstätte befindet, wurde bei der Sanierung nicht mit berücksichtigt.
Es wird aber darauf geachtet, dass eine Sanierung des
Kindertagesstättenbereiches sich nahtlos „andocken“ kann. Das Dachgeschoss wird
komplett entkernt und keiner Nutzung zugeführt. Der Dachstuhl ist in einem sehr
guten Zustand, deshalb muss nur das Dach neu eingedeckt werden. Aus
energetischen Gründen ist auch die Dämmung der letzten Geschossdecke geplant. Desweiteren
ist die Sanierung der Außenfassade, der Elektrik, der Heizungs- und der
Toranlage geplant. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 436.000,- €. Weit mehr
als die Hälfte der Gesamtkosten entfallen auf die Dacheindeckung und die
Fassadensanierung.
Beschlussvorschlag:
- Der Ortschaftsrat beschließt:
Mit der Sanierung des Gebäudes
Bullenwinkel 7 in der Art und Weise, wie am 26.03.2014 vorgestellt, ist die im
Gebietsänderungsvertrag zwischen des Stadt Aschersleben und der Gemeinde
Schackstedt festgelegte investive Verpflichtung, Anlage 3, Ziffer 1 erfüllt.
- Der Stadtrat beschließt:
Dem Beschluss des Ortschaftsrates
unter Ziffer 1 wird zugestimmt.