Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt führte in der Zeit vom 02. 07. 2012 bis 07. 09. 2012 auf Grundlage des § 126 GO LSA eine turnusmäßige Kommunalprüfung bei der Stadt Aschersleben durch.

 

Der Prüfungszeitraum umfasste die Haushaltsjahre 2007 bis 2011, die Haushaltsplanung für das Jahr 2012 sowie die Finanzplanung 2011 bis 2015.

 

Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung findet sich im Bericht des Landesrechnungshofes vom 29. 01. 2014, bei der Stadt Aschersleben eingegangen am 21. 01. 2014.

 

Gemäß § 126 Abs. 6 i. V. m. § 44 Abs. 3 Nr. 5 GO LSA hat der Stadtrat über die Stellungnahme zum Prüfungsergebnis der überörtlichen Prüfung zu entscheiden.

 

Dem wird mit der vorliegenden Beschlussvorlage Rechnung getragen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Bericht des Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Stadt Aschersleben vom

29. 01. 2014.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Bericht des Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Stadt Aschersleben vom

29. 01. 2014.

 

Beschluss-Nr.: 632/14

 

 


Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –