Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt führte in der Zeit vom 02. 07. 2012
bis 07. 09. 2012 auf Grundlage des § 126 GO LSA eine turnusmäßige
Kommunalprüfung bei der Stadt Aschersleben durch.
Der Prüfungszeitraum umfasste die Haushaltsjahre 2007 bis 2011, die
Haushaltsplanung für das Jahr 2012 sowie die Finanzplanung 2011 bis 2015.
Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung findet sich im Bericht des
Landesrechnungshofes vom 29. 01. 2014, bei der Stadt Aschersleben eingegangen
am 21. 01. 2014.
Gemäß § 126 Abs. 6 i. V. m. § 44 Abs. 3 Nr. 5 GO LSA hat der Stadtrat
über die Stellungnahme zum Prüfungsergebnis der überörtlichen Prüfung zu
entscheiden.
Dem wird mit der vorliegenden Beschlussvorlage Rechnung getragen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben
beschließt die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Bericht des
Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Stadt Aschersleben vom
29. 01. 2014.
Beschluss:
Der
Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt die Stellungnahme des
Oberbürgermeisters zum Bericht des Landesrechnungshofes über die überörtliche
Prüfung der Stadt Aschersleben vom
29.
01. 2014.
Beschluss-Nr.:
632/14
Abstimmung
zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –