Sitzung: 26.03.2014 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: V/0735/14
Die Stadt Aschersleben beschließt
den Bebauungsplan in der Fassung nach erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt
als Ortsgesetz.
Für die Rechtskraft des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 16 ist die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
notwendig.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- in seiner Sitzung am 09.04.2014
den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16, bestehend aus dem Teil A
(Planzeichnung) und dem Teil B (textliche Festsetzungen) in der
vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 6,32 ha (63.194 m²). Die Anlage ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses. - Die Begründung mit
Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 wird gebilligt.
- Der Beschluss des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 ist nach Rechtswirksamkeit des
abzuschließenden Erschließungsvertrages ortsüblich bekannt zu machen.
Ja Nein Enthaltungen
8 - -