Die Stadt Aschersleben führt beim Verwaltungsgericht Magdeburg unter dem
Aktenzeichen – 9 A 116/17 MD – einen Rechtsstreit gegen den Salzlandkreis wegen
der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2017.
Der Streitwert beträgt unter Berücksichtigung der durch den Landkreis bereits
erfolgten Rückzahlung noch 1.301.780 Euro. Das Klageverfahren ist noch nicht
final entschieden und derzeit aufgrund parallel laufender Verfahren ruhend
gestellt.
Um die Kreisumlagestreitigkeiten insgesamt beizulegen, hat der Kreistag
am 06. 03. 2024, Beschluss-Nr. B/0623/2024, den Landrat beauftragt, mit den
klagenden Gemeinden Verhandlungen mit dem Ziel einer außergerichtlichen
Einigung aufzunehmen.
In den Verhandlungsgesprächen mit der Stadt Aschersleben wurde das
Interesse am Ausbau des Wipperradweges in zwei Abschnitten deutlich:
A 1 Gemeindegrenze Giersleben bis Ortseingang Klein Schierstedt und
A 2 zwischen Klein Schierstedt und Groß Schierstedt.
Hieraus ergibt sich die beigefügte Vereinbarung mit dem Ziel, den
Rechtsstreit zwischen der Stadt Aschersleben und dem Salzlandkreis außergerichtlich
beizulegen. Hierzu ist anzumerken, dass der Verlauf der Teilstrecken im
einzelnen mit der Stadt Aschersleben abgestimmt wurde und dem in der Anlage
beigefügten Plan zu entnehmen ist.
Der Salzlandkreis fungiert dabei als Projekt- und Finanzierungsträger.
Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine Begleitung der
Maßnahme durch Fördermittel.
Die Kostenschätzung für die Teilabschnitte im Bereich der Stadt
Aschersleben beläuft sich auf ein Investitionsvolumen in Höhe von derzeit 1,3
Mio. EUR.
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Abschnitt |
Länge in km |
Kostenschätzung (EUR) |
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A 1 Gemeindegrenze Giersleben und OE Klein Schierstedt |
0,5 |
300.000 |
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A 2 Klein Schierstedt und OE Groß Schierstedt |
1,2 |
1.000.000 |
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Summe |
1,7 |
1.300.000 |
Die Förderquote der einzuwerbenden Fördermittel beläuft sich auf 90 v.
H.. Die aufzubringenden Eigenmittel in Höhe von 130.000 EUR trägt der
Salzlandkreis.
Darüber hinaus trägt der Salzlandkreis sämtliche Verwaltungs- und
Vorfinanzierungsaufwendungen, die mit der Baumaßnahme und der
Fördermittelfinanzierung zusammenhängen. Dies führt zu einer zusätzlichen
Arbeits- und Finanzierungsbelastung, die pauschal mit einer Höhe von 5. V. H. der
Baukosten, somit 65.000 EUR bewertet wird.
Die nach Rücknahme der Klage durch den Salzlandkreis zu tragenden
Gerichtskosten belaufen sich voraussichtlich auf 8.216 EUR.
Neben der angestrebten Vereinbarung zur Beilegung der Kreisumlageklage
mit den darin genannten Kernpunkten ist eine weitere Vereinbarung zur konkreten
Abwicklung der Maßnahme mit der Stadt Aschersleben vorgesehen.
Sollte eine Umsetzung der geplanten Maßnahme, aus welchem Gründen auch
immer, nicht realisierbar sein, verpflichtet sich der Salzlandkreis, über
adäquate Ersatzleistungen nach zu verhandeln.
Der Vertragsentwurf zur Beilegung der Kreisumlageklage ist als Anlage
beigefügt. Der Abschluss des Vergleichs bedarf neben der Zustimmung des
Stadtrates auch noch der Bestätigung durch den Kreistag des Salzlandkreises.
Zur außergerichtlichen Beilegung des Rechtsstreits wird empfohlen, die in
der Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Aschersleben und dem
Salzlandkreis abzuschließen.
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Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,
die in der Anlage beigefügte Vereinbarung zur Beilegung des Rechtsstreits über
die Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2017
abzuschließen.
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FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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