Betreff
Beilegung des Rechtsstreits zur Kreisumlage 2017
Vorlage
VIII/0280/26
Aktenzeichen
I.2/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben führt beim Verwaltungsgericht Magdeburg unter dem Aktenzeichen – 9 A 116/17 MD – einen Rechtsstreit gegen den Salzlandkreis wegen der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2017.

Der Streitwert beträgt unter Berücksichtigung der durch den Landkreis bereits erfolgten Rückzahlung noch 1.301.780 Euro. Das Klageverfahren ist noch nicht final entschieden und derzeit aufgrund parallel laufender Verfahren ruhend gestellt.

Um die Kreisumlagestreitigkeiten insgesamt beizulegen, hat der Kreistag am 06. 03. 2024, Beschluss-Nr. B/0623/2024, den Landrat beauftragt, mit den klagenden Gemeinden Verhandlungen mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung aufzunehmen.

In den Verhandlungsgesprächen mit der Stadt Aschersleben wurde das Interesse am Ausbau des Wipperradweges in zwei Abschnitten deutlich:

A 1 Gemeindegrenze Giersleben bis Ortseingang Klein Schierstedt und

A 2 zwischen Klein Schierstedt und Groß Schierstedt.

Hieraus ergibt sich die beigefügte Vereinbarung mit dem Ziel, den Rechtsstreit zwischen der Stadt Aschersleben und dem Salzlandkreis außergerichtlich beizulegen. Hierzu ist anzumerken, dass der Verlauf der Teilstrecken im einzelnen mit der Stadt Aschersleben abgestimmt wurde und dem in der Anlage beigefügten Plan zu entnehmen ist.

Der Salzlandkreis fungiert dabei als Projekt- und Finanzierungsträger.

Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine Begleitung der Maßnahme durch Fördermittel.

Die Kostenschätzung für die Teilabschnitte im Bereich der Stadt Aschersleben beläuft sich auf ein Investitionsvolumen in Höhe von derzeit 1,3 Mio. EUR.

Abschnitt

Länge

in km

Kostenschätzung

(EUR)

A 1 Gemeindegrenze Giersleben

und OE Klein Schierstedt

0,5

300.000

A 2 Klein Schierstedt und OE

Groß Schierstedt

1,2

1.000.000

Summe

1,7

1.300.000

Die Förderquote der einzuwerbenden Fördermittel beläuft sich auf 90 v. H.. Die aufzubringenden Eigenmittel in Höhe von 130.000 EUR trägt der Salzlandkreis.

Darüber hinaus trägt der Salzlandkreis sämtliche Verwaltungs- und Vorfinanzierungsaufwendungen, die mit der Baumaßnahme und der Fördermittelfinanzierung zusammenhängen. Dies führt zu einer zusätzlichen Arbeits- und Finanzierungsbelastung, die pauschal mit einer Höhe von 5. V. H. der Baukosten, somit 65.000 EUR bewertet wird.

Die nach Rücknahme der Klage durch den Salzlandkreis zu tragenden Gerichtskosten belaufen sich voraussichtlich auf 8.216 EUR.

Neben der angestrebten Vereinbarung zur Beilegung der Kreisumlageklage mit den darin genannten Kernpunkten ist eine weitere Vereinbarung zur konkreten Abwicklung der Maßnahme mit der Stadt Aschersleben vorgesehen.

Sollte eine Umsetzung der geplanten Maßnahme, aus welchem Gründen auch immer, nicht realisierbar sein, verpflichtet sich der Salzlandkreis, über adäquate Ersatzleistungen nach zu verhandeln.

Der Vertragsentwurf zur Beilegung der Kreisumlageklage ist als Anlage beigefügt. Der Abschluss des Vergleichs bedarf neben der Zustimmung des Stadtrates auch noch der Bestätigung durch den Kreistag des Salzlandkreises.

Zur außergerichtlichen Beilegung des Rechtsstreits wird empfohlen, die in der Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Aschersleben und dem Salzlandkreis abzuschließen.


.

_________________

Oberbürgermeister

Anlage


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die in der Anlage beigefügte Vereinbarung zur Beilegung des Rechtsstreits über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2017 abzuschließen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: