Sachverhalt:
In ihrer
Sitzung am 19.02.2025 hat die Regionalversammlung der Regionalen
Planungsgemeinschaft Magdeburg (RPM) den 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans
"Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg"
mit Umweltbericht zur öffentlichen Auslegung gemäß § 7 Abs. 5
Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) i.V.m. § 9 Abs. 2
Raumordnungsgesetz (ROG) beschlossen (Beschluss Nr. RV 05/2025).
Den in ihren
Belangen berührten öffentlichen Stellen, den Personen des Privatrechts sowie
der Öffentlichkeit wird gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 ROG i.V.m. § 7 Abs. 5 LEntwG LSA
Gelegenheit zur Stellungnahme zum 1. Entwurf des Sachlichen Teilplan „Ziele und
Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg“ und Umweltbericht
gegeben.
Die
Bekanntmachung über die Auslegung und Trägerbeteiligung erfolgte gemäß der § 13
der Satzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg im Amtsblatt des
Landesverwaltungsamtes LSA Nr.3 vom 18.03.2025 und auf der Internetseite der
RPM (ww.regionmagdeburg.de).
Die Öffentliche
Auslegung des 1. Entwurf »Ziele und Grundsätze zur Energie der Planungsregion Magdeburg“
erfolgt vom 18.03.- 06.05.2025.
Die
Stellungnahme der Stadt Aschersleben vom 15.04.2025 ist unter dem Vorbehalt der
Beschlussfassung durch den Stadtrat per Mail am 22.04.25 vorab und per Post verschickt
worden.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Karte 1: Zeichnerische
Darstellung – Auszug aus Sachlicher Teilplan Energie der RPG MD
Windpark Alsleben aus dem
Konzept Windenergie
Windpark Aschersleben Süd aus
dem Konzept Windenergie
Windpark Aschersleben West aus
dem Konzept Windenergie
Windpark Drohndorf aus dem
Konzept Windenergie
Windpark Giersleben aus dem
Konzept Windenergie
Stellungnahme der Stadt
Aschersleben Sachlicher Teilplan Energie der RPG MD
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben
beschließt:
Der
in der Anlage beigefügte Wortlaut der Stellungnahme der Stadt Aschersleben zum
1. Entwurf des Sachlichen Teilplan „Ziele und Grundsätze zur Energie in der
Planungsregion Magdeburg“ mit Umweltbericht vom 15.04.2025 wird bestätigt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
X Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
X Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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