Auf der Grundlage des § 56 Wassergesetz LSA ist die Stadt Aschersleben
verpflichtet Beiträge, die ihr aus den gesetzlichen Mitgliedschaften bei den
Unterhaltungsverbänden entstehen und zu erheben sind, auf die
Grundstückseigentümer im jeweilige Verbandsgebiet umzulegen.
Die Ermittlung der Umlage für das Kalenderjahr 2025 ergibt sich aus den
jeweiligen Beitragsbescheiden der Unterhaltungsverbände. Die für die Erhebung
der Gewässerumlage entstehenden Verwaltungskosten werden entsprechend § 56 a
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt, anteilig auf den Erschwernis- bzw.
Flächenbeitrag umgelegt. Die Bescheide werden durch die Unterhaltungsverbände
pro Kalenderjahr erstellt. Somit müssen die Umlagebeiträge entsprechend
jährlich neu ermittelt werden.
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
Satzung zur 7. Änderung der
Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände "Wipper-Weida",
"Selke/Obere Bode", "Westliche Fuhne/Ziethe", und
"Untere Bode" (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Satzung zur 7. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben
zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände
"Wipper-Weida", "Selke/Obere Bode", "Westliche
Fuhne/Ziethe", und "Untere Bode" (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung
– GUBS) vom 08.01.2020.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
|
Änderung im
Ortsrecht |
||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
|
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||